Waldbesitzervereinigung Fränkische Schweiz e.V.: „Pflegerückstand in heimischen Wäldern“
Die Arbeit in jungen Stangenhölzern wird von manchen Waldbesitzern vernachlässigt oder gescheut, da es kaum möglich ist mit dem schwachen Holz große Erträge zu erwirtschaften. Allerdings handelt es sich hierbei um eine der wichtigsten Bewirtschaftungsphasen des Waldes vor allem für dessen zukünftige Entwicklung.
Die mit einem Alter von 15 bis 25 Jahren noch jungen Bäume erreichen genau jetzt ihre höchste Wuchskraft. Das gilt sowohl für den Höhen- als auch den Durchmesserzuwachs. Deshalb ist es für den Waldbesitzer gerade in diesem schmalen Zeitfenster von großer Bedeutung, einen steuernden Eingriff durchzuführen. Somit kann der Zuwachs bewusst auf die schönsten und vitalsten Bäume gelenkt werden (Zukunftsbäume).
In den Hochlagen der Fränkischen Schweiz wurden in den 90er Jahren viele als Wiese oder Acker unrentabel gewordenen Flächen mit bunt gemischten Baumarten aufgeforstet. Speziell auf diesen Aufforstungsgrundstücken, die seither oft noch nicht weiterbearbeitet wurden, ist der Durchforstungsbedarf sehr hoch. In solchen Mischbeständen beginnen dominante Baumarten wie v.a. die Buche, aber auch die Fichte, die weniger konkurrenzkräftigen Arten wie Eiche oder Elsbeere in ihrer Wuchskraft einzuholen und auch zu überholen. Reinbestände haben zwar das oben beschriebene Problem der so genannten Entmischung nicht, jedoch führt ein zu enges, gedrängtes Aufwachsen zu einer Verminderung der Stabilität und des Einzelbaumzuwachses.
Geplante Eingriffe sollen generell eher zurückhaltend, dafür aber in regelmäßigen Abständen erfolgen. So wird gewährleistet, dass der Dichtschluss erhalten bleibt, wodurch die natürliche Astreinigung weiter voranschreitet. Während dieses Vorgangs kristallisieren sich die besten und schönsten Stammformen heraus, der Fachmann spricht von der Qualifizierung. Im Abstand von 7m-10m sollte dabei ein schöner Stamm ausgewählt und diesem durch Entnahme von Bedrängern im nahen Umfeld geholfen werden. So wird der Arbeitsaufwand möglichst gering gehalten.
Für die Durchführung einer solchen, in der Regel nicht kostendeckenden, Maßnahme stellt der Freistaat Bayern auch dieses Jahr wieder Fördermittel für Privatwaldbesitzer in Höhe von min. 400€/ha, plus mögliche Zuschläge, zur Verfügung. Grundvoraussetzung ist, dass die Oberhöhe des Waldbestands 15 Meter nicht überschreitet. Interessierte Waldbesitzer können sich bei ihrem zuständigen Revierleiter des Amtes für Ernährung Landwirtschaft und Forsten genauer informieren (www.aelf-ba.bayern.de). Wichtig ist, dass die Antragstellung vor Beginn der Arbeiten erfolgt.
Bei der Planung und Durchführung solcher Maßnahmen steht den Waldbesitzern auch die Waldbesitzervereinigung Fränkische Schweiz e.V. unterstützend zu Seite (www.wbvfs.de).
Forstoberinspektor Jan Rebele, Pretzfeld
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