Stadt Bayreuth schafft Planungsrecht für Basketball-Trainingshalle und Kindergarten-Neubau

Planunterlagen für neues Sondergebiet im Haupteingangsbereich der Wilhelminenaue liegen ab 20. August öffentlich aus

Beim Stadtplanungsamt Bayreuth liegen ab Montag, 20. August, die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplans für ein Sondergebiet Sport und Freizeit und ein Kindergartenprojekt im Haupteingangsbereich der Wilhelminenaue öffentlich aus. Die Planunterlagen können bis zum 27. September im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Obergeschoss (öffentliche Planauflage), samt weiterer umweltbezogener Informationen während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden. Sie sind außerdem während der Auslegungsfrist online auf www.bayreuth.de abrufbar.

Der ehemalige Haupteingangsbereich des Bayreuther Landesgartenschaugeländes, der heutigen „Wilhelminenaue“, liegt seit Ende der Ausstellung brach. Im Oktober vergangenen Jahres hat der Stadtrat Bayreuth die Grundsatzentscheidung getroffen, dass hier der Ersatzneubau eines Bayreuther Kindergartens in privater Trägerschaft und eine Basketball-Trainingshalle für einen örtlichen Basketballnachwuchs-Verein errichtet werden sollen.

Die Umsetzung der beiden Projekte entspricht dem übergeordneten städtebaulichen Ziel der Stadt Bayreuth, das „Sportband am Roten Main“ zu erhalten und zu stärken. Die Teilräume an den Flüssen Roter Main und Mistel außerhalb der Bayreuther Innenstadt sind vor allem durch Sport- und Freizeitnutzungen geprägt. Am deutlichsten wird dies im Osten Bayreuths: Von der Albrecht-Dürer-Straße bis hin zur Bundesautobahn A9 beziehungsweise zur Eremitagestraße erstreckt sich entlang des Roten Mains ein „Sportband“, bestehend aus verschiedenen Sport- und Freizeitnutzungen sowie dem neuen Landschaftspark Wilhelminenaue mit entsprechenden Angeboten. Dieses „Sportband“ ist durch ein Netz von Rad- und Fußwegen gut erschlossen. Des Weiteren prägen Infrastruktureinrichtungen wie Schulen und Kindergärten diesen Bereich Bayreuths.

Für die beiden beschlossenen Projekte muss nun an diesem Standort Planungsrecht geschaffen werden. Der Stadtrat hat dementsprechend in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause den vorliegenden Planungen zugestimmt und die Verwaltung mit den weiteren planungsrechtlichen Schritten beauftragt.

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und sie zu erörtern. Stellungnahmen können schriftlich oder mündlich zu Protokoll abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und mittwochs zusätzlich von 14 bis 18 Uhr für Auskünfte zur Verfügung.