Bayreuther Umweltamt: „Verbrennen pflanzlicher Abfälle – Was ist erlaubt?“
Im Stadtgebiet Bayreuth ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im bebauten Innenbereich ganzjährig verboten. Hierauf weist das Amt für Umweltschutz der Stadt Bayreuth hin. Nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dürfen pflanzliche Gartenabfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, werktags von 6 bis 18 Uhr verbrannt werden.
Dabei muss ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus unbedingt verhindert werden. Gleiches gilt für sonstige Gefahren oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden, bereits brennende Feuer müssen unverzüglich gelöscht werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit, erloschen ist.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Feuer mindestens einen Tag vorher telefonisch (Telefon 0921 251388) unter Angabe der Meldedaten des Verantwortlichen, des Brandortes und der Branddauer anzumelden, damit die Integrierte Leitstelle Bayreuth/Kulmbach rechtzeitig informiert werden kann.
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon bedarf einer Erlaubnis, die beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Adolf-Wächter-Straße 10-12, 95447 Bayreuth, Telefon 0921 591421, beantragt werden muss.
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