Schnell und einfach zum Elterngeld – mit den Tipps des ZBFS

„Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS, in Bayreuth) ist die Landesbehörde für die Familien in Bayern. In den vergangenen Jahren haben wir regelmäßig mehr als eine Milliarde Euro an Elterngeld ausbezahlt“, sagt der Präsident des ZBFS, Dr. Norbert Kollmer.

  • Sie haben Nachwuchs und möchten Elterngeld beantragen?
  • Sie wollen, dass das Verfahren möglichst zügig durchgeführt wird?
  • Und dass alles für Sie nachvollziehbar läuft?

Dann sind die Tipps des ZBFS für Sie genau richtig:

  1. Überlegen Sie zunächst, wie Sie Ihre Lebensgestaltung nach der Geburt planen wollen.

Ihre Lebensplanung ist wichtig für die Entscheidung, welche Elterngeldart (Basiselterngeld; ElterngeldPlus) für Sie die Günstigste ist. Wollen Sie bald wieder ins Erwerbsleben zurückkehren, könnte eine Kombination mit ElterngeldPlus die bessere Alternative sein.

  1. Daran denken: Elterngeld ist vom Geburtstag des Kindes abhängig.

Das Elterngeld wird monatsweise gezahlt, allerdings nicht nach Kalendermonaten, sondern nach sogenannten Lebensmonaten. Diese beginnen in der Regel nicht am Ersten des Monats, sondern je nach Geburtstag Ihres Kindes. Was heißt das? Die monatliche Zahlung betrifft den Zeitraum vom Geburtstag des Kindes in einem Kalendermonat und dem Tag vor dem Geburtstag im Folgemonat. Sie sollten das unbedingt berücksichtigen, wenn Sie Ihre Elternzeit beantragen.

  1. Den Antrag online stellen – das geht schneller.

Eltern profitieren doppelt. Das Verfahren bietet besseren Service und erspart so manche Rückfrage.

www.elterngeld.bayern.de

  1. Vor der Geburt bereits ausfüllen und speichern,

dann nur noch das tatsächliche Geburtsdatum eintragen und abschicken. Bis zu sechs Wochen vor der Geburt können Eltern jetzt den Online-Antrag ausfüllen.

  1. Mit dem Elterngeld-Rechner

können Sie die mögliche Höhe vorab selbst berechnen. Wo finde ich den Rechner? Hier:

www.familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner oder bei uns: www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/rechner/

  1. Das Servicetelefon hilft Ihnen.

Direkte Hilfe und Auskunft zum Ausfüllen des Online-Antrags können Eltern über ein Servicetelefon des ZBFS erhalten. Die richtige Telefonnummer finden Sie unter www.zbfs.bayern.de/familie/zustaendigkeit-familienleistungen.php

  1. Senden Sie uns die richtigen Unterlagen!

Stellen Sie Ihre Unterlagen bereits frühzeitig zusammen. Die Checkliste des Onlineantrages unterstützt Sie dabei. So erhalten Sie den Hinweis, für welchen Zeitraum beispielsweise Ihre Gehaltsabrechnungen oder der Steuerbescheid erforderlich sind.

  1. Sie haben Fragen? Wir haben Antworten!

Vielleicht gibt es die passende Antwort bei den FAQs auf unserer Website:

www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/fragen2015/

  1. Elterngeld in Bayern und Bayerisches Familiengeld

Ab 1. September 2018 gibt es das neue Bayerische Familiengeld. Wir machen es den bayerischen Familien so leicht wie möglich: Wer in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten hat, muss für das Familiengeld keinen Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld.

www.zbfs.bayern.de/familie/familiengeld

  1. Unser Service ist kostenfrei.

Einige Anbieter verlangen Geld dafür, dass sie den Antrag zum Elterngeld und Beratung auf ihren Seiten anbieten.

Das ZBFS ist die für das Elterngeld in Bayern zuständige Landesbehörde. Der Service des ZBFS für die Eltern ist kostenfrei!

„Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete, um das eigene Verfahren optimal zu unterstützen“, so der Vizepräsident und Leiter der Abteilung Familie, Erwin Manger und ergänzt: „Unsere Tipps sind wertvolle Hinweise. Als Landesbehörde für die Familien in Bayern wollen wir die Interessierten kompetent beraten – wir setzen dabei verstärkt auf Informationen im Internet.“