Caritas und Diakonie Bamberg-Forchheim befürchten Abwertung der Altenpflegeausbildung
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wegen Absenkung der Anforderungen kritisiert
Eine Abwertung der Altenpflege befürchten Caritas und Diakonie von der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe, die am 28. Juni 2018 im Bundestag beschlossen wurde. Von Altenpflegerinnen und -pflegern würden künftig weniger Kompetenzen verlangt als von Pflegefachkräften und in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Dies schade dem Image der Altenpflege, statt die Attraktivität des Berufs zu erhöhen.
Eine Absenkung des Kompetenzniveaus in der Spezialisierung in Altenpflege erkennen der Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg und das Diakonische Werk Bamberg-Forchheim in der neu geregelten Ausbildung. Die prüfungsrelevanten Kompetenzen für den Abschluss als Altenpflegerin oder Altenpfleger lägen unterhalb der Niveaus für die Ausbildung zur/m Pflegefachfrau /-mann und für die Spezialisierung der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. „Damit wird die Altenpflege trotz ihrer komplexen Aufgaben zu einem Ausbildungsberuf zweiter Klasse degradiert“, kritisieren die Vorstände Helmar Fexer (Caritas) und Dr. Norbert Kern (Diakonie).
Beide halten diese Entwicklung für nicht akzeptabel, denn sie stehe im Widerspruch zum steigenden und immer komplexer werdenden Versorgungsbedarf: „Die Zahl alter und pflegebedürftiger Menschen, die eine anspruchsvolle Pflege benötigen, nimmt zu. Eine qualitativ hochwertige Versorgung dieser Menschen kann so nicht sichergestellt werden.“
Fexer und Kern warnen davor, Auszubildende für die Altenpflege durch geringere Anforderungen gewinnen zu wollen. „Das quantitative Problem der Personalakquise darf nicht über anerkannte fachliche Standards und qualitative Ansprüche an eine hochwertige Altenpflege gestellt werden.“
Die Absenkung des Ausbildungsniveaus werde dazu führen, dass Altenpflegekräfte Kernaufgaben wie die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse und Evaluation der pflegerischen Qualität nicht mehr erbringen dürften. „Sie wären dann nur noch befugt, an der Seite einer Pflegefachfrau/eines Pflegefachmannes zu arbeiten“, sagen Fexer und Kern voraus. Davon befürchten sie auch Konsequenzen auf das gesamte Lohngefüge: „Das wird zu einer niedrigeren tariflichen Einstufung von Altenpfleger/innen führen.“
Die Verringerung der Anforderungen konterkariere auch alle Bemühungen, das Ansehen der Altenpflege zu steigern und die Attraktivität des Berufs zu erhöhen. Die von der Bundesregierung angekündigte Imagekampagne, die mehr Menschen für die Pflege begeistern will, „wird durch die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung ad absurdum geführt.“ Fexer und Kern fordern daher, das Kompetenzniveau beim gesonderten Abschluss Altenpflege den geplanten Ausbildungsabschlüssen Pflegefachfrau/Pflegefachmann und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege gleichzustellen.
Neueste Kommentare