Bamberger Grüne wollen Sozialklausel im Hochhaus am Kunigundendamm
Die Verpflichtung des Bauherrn, bezahlbaren Wohnraum zu bauen, soll nicht nach Gaustadt ausgelagert werden dürfen
Die Grünen-Stadratsfraktion stellt das am Kunigundendamm geplante Hochhaus mit insgesamt 120 Wohnungen per Antrag noch einmal auf den Prüfstand. Allerdings geht es GAL-Stadtrat Ralf Dischinger dabei nicht um Größe und Höhe des Gebäudes, sondern um die Umsetzung der Sozialklausel.
Die im September 2017 vom Stadtrat verabschiedete Sozialklausel sieht vor, dass bei Wohnprojekten über 1000 Quadratmeter Wohnfläche mindestens 20% der Wohnungen bestimmte Mietobergrenzen einhalten müssen. Die Richtlinie zur Sozialklausel eröffnet allerdings die Möglichkeit, diese Quote auch an anderer Stelle nachzuweisen.
Und genau das will der Vorhabenträger tun. „Wie dem Bausenat ganz nebenbei berichtet wurde, soll die Sozialquote nicht in der Wunderburg, sondern auf dem Megalith-Gelände in Gaustadt erfüllt werden, ein ebenfalls noch in der Planung befindliches neues Wohngebiet“, erklärt Ralf Dischinger. Er kritisiert, wie wenig Bedeutung die Stadtverwaltung dem offenbar zumisst. Die GAL selbst hält es aus mehreren Gründen für nicht akzeptabel.
„Städtebaulich, sozial- und wohnungspolitisch ist es ja gerade ein Ziel der Sozialklausel, neue Wohngebiete oder -projekte sozial zu durchmischen und weder Armen- noch Reichen-Ghettos zu schaffen“, sagt Jonas Glüsenkamp vom GAL-Vorstand. „Besonders in der Wunderburg ist die Akzeptanz für das Projekt noch eher schwach. Wenn nun auch noch ausschließlich hochpreisige Wohnungen dort entstehen, die für die Wunderburger*innen überhaupt nichts bringen, wäre das fatal.“
Der Stadtrat soll deshalb nach Meinung der Grünen einem Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger nur dann zustimmen und eine Baugenehmigung nur dann erteilen, wenn dieser vor Ort bezahlbaren Wohnraum schafft. Ralf Dischingers klare Forderung: „Die Sozialklausel muss am Kunigundendamm umgesetzt werden!“
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