MdB Andreas Schwarz: Anlaufstelle zur Teilhabeberatung in der Heiliggrabstraße eröffnet
Der Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. (SkF) hat seit Kurzem sein Beratungsangebot in Bamberg erweitert: Im Familienstützpunkt in der Heiliggrabstraße 14 gibt es nun auch eine Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung, die so genannte ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).
Entstanden ist die neue Beratungsstelle nach Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes, das allen Menschen mit Einschränkungen professionelle Hilfe geben will. Insgesamt hat der Bund 58 Millionen Euro für die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung in Deutschland zur Verfügung gestellt. Die EUTB wird zunächst für drei Jahre vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Die Beratung ist kostenlos.
„Ich finde es klasse, dass auch mein Wahlkreis von der Förderung des Bundes profitiert“, so der Bamberg-Forchheimer Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz bei der Eröffnung der Beratungsstelle. „Inklusion und Teilhabe rücken immer mehr ins Bewusstsein von Politik und Öffentlichkeit. Immerhin lebt jeder zehnte Deutsche mittlerweile mit einer anerkannten Schwerbehinderung“, betont Schwarz.
SkF-Geschäftsführerin Brigitte Randow erinnerte an den Start des neuen Beratungsangebots im Februar. Seit der Genehmigung waren die Räume für die neue Bamberger Erstanlaufstelle in kürzester Zeit barrierefrei umgestaltet worden, sodass die Beratungsarbeit schon Ende März aufgenommen werden konnte.
Drei Mitarbeiter kümmern sich in der Bamberger EUTB-Stelle um die verschiedensten Lebensbereiche von Betroffenen, um Gesundheit und Mobilität, Schule und Beruf genauso wie um Kommunikation oder auch das Thema Wohnen. „Die drei Fachkräfte arbeiten nach dem Motto ‚Für jeden Ratsuchenden ein passender Berater‘. Beratung sollte nicht von oben nach unten erfolgen“, so Abteilungsleiterin Nicole Fischer. „Vielmehr solle der Ratsuchende am Prozess beteiligt sein.“
Axel Kress, Lena Kraußlach und Karina Bach wollen, wie sie den Gästen bei ihrer Vorstellung mitteilten, „auf Augenhöhe“ beraten. Dazu gehöre die Information, Hilfe beim Stellen von Anträgen oder auch Unterstützung bei der Berufsorientierung. Beraten werden auch die Angehörigen.
„Jeder hat aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes des Grundgesetzes ein Recht auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben. Je mehr wir davon verinnerlichen, desto mehr profitieren wir alle davon“, ist Andreas Schwarz überzeugt.
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