ZBFS Bayreuth: Ab 1. Juli 2018 steigt das Blindengeld um 20 Euro

Das Bayerische Blindengeld steigt zum 1. Juli 2018 von bisher monatlich 590 Euro auf 610 Euro. Zuständig für die Auszahlung ist die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Bayreuth. „Die Leistungen sind ein ganz wesentliches Element, um die Teilhabe von blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen in der Gesellschaft zu verbessern“, so Dr. Norbert Kollmer, Präsident des ZBFS.

Die Erhöhung der Leistung folgt der jährlichen Rentenanpassung.

„Bayerische Bürgerinnen und Bürger, die über die schweren Sehstörungen hinaus noch an Taubheit leiden, erhalten wegen des enormen persönlichen Mehraufwands höhere Leistungen“, erklärt der Leiter der Abteilung Soziale Entschädigung und Stiftungen im ZBFS, Thomas Kerner.

Taubblinde Menschen erhalten ein doppeltes Blindengeld; ab 1. Juli sind das 40 Euro mehr – 1.220 Euro im Monat.

„Für alle diese Leistungen zusammen gilt jedoch: sie werden unabhängig vom Einkommen der Antragstellerinnen und Antragsteller gezahlt. Sie sind damit ein echter Ausgleich für den hohen behinderungsbedingten Aufwand“, ergänzt Dr. Kollmer.

Im vergangenen Jahr hat der Freistaat Bayern insgesamt etwa 81 Millionen Euro für Blinden- und Taubblindengeld ausbezahlt. Rund 13.200 Menschen erhalten in Bayern Blindengeld, Ende des Jahres 2017 auch 341 Menschen Taubblindengeld.

Seit 1. Januar 2018 können in Bayern auch hochgradig sehbehinderte Menschen Blindengeld erhalten, einen monatlichen Betrag von 30 Prozent des Blindengeldes. Ab 1. Juli sind das 183 Euro, für taubsehbehinderte Menschen 366 Euro.

Mehr Informationen zum Blindengeld erhalten Sie unter www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/blindengeld