MdL Michael Hofmann: „Zum Teil unsachliche und auch falsche Kritik“
Die Abstimmung des CSU-MdL Michael Hofmann in Sachen Straßenausbaubeitragssatzung schlägt, nicht zuletzt aufgrund der jüngsten Berichte, hohe Wellen mit zum Teil unsachlicher und auch falscher Kritik am Abgeordneten. Besonders verärgert ist Hofmann, dass von interessierter Seite versucht werde, einen Keil zwischen Landrat Ulm und ihn zu treiben. Dabei werde auch zu Fehlinterpretationen seiner persönlichen Erklärung, die er dazu im Landtag abgegeben hat, gegriffen. „Das sind politische Ränkespiele, die weder der Aufklärung noch der Sache dienen!“, verurteilt Hofmann diese Versuche.
Zur Abstimmung im Bayerischen Landtag selbst stellt Hofmann nochmals klar, dass er sich – anders als teilweise gemeldet – der Stimme enthalten habe: „Eine Ablehnung kam für mich nicht in Frage, weil ich die Abschaffung für richtig halte. Zustimmen konnte ich aber auch nicht, weil nicht einfach eine Ungerechtigkeit durch eine andere ersetzt werden darf.“
Damit bezieht sich Hofmann insbesondere auf die Situation in Ebermannstadt, die durch die Gesetzesänderung verschlimmert worden sei. Zur Frage des ursprünglichen Satzungsbeschlusses in Ebermannstadt habe Hofmann aber seine Meinung nie verändert, wie er ausdrücklich betont. Das lasse sich auch anhand von früheren Berichten belegen. Tatsache sei, so Hofmann, dass wegen einer fehlenden Satzung eine Rückforderung der 2013 erhaltenen Stabilisierungshilfe im Raum stand. Seine umfangreichen Recherchen dazu haben ergeben, dass dabei aber niemals eine rückwirkende Erhebung gefordert worden ist. „Weder vom Innen- noch vom Finanzministerium und auch nicht von der Regierung von Oberfranken“, stellt der Abgeordnete klar. „Auch ich sah die Rückwirkung nicht für zwingend an und tue das auch heute nicht!“, erklärt Hofmann. „Nur weil etwas rechtlich zulässig ist, muss ich es nicht tun!“.
Hart geht Hofmann mit der rechtlichen Beratung der Stadt Ebermannstadt ins Gericht. Es sei der Eindruck erweckt worden, dass sich Stadträte strafbar machen würden und zivilrechtlich haften müssten, wenn sie nicht für eine rückwirkende Erhebung stimmen. „Zum damaligen Zeitpunkt gab es über 500 Gemeinden in Bayern, die keine gültige Ausbausatzung hatten. Damals wie heute gibt es keinen Fall, in dem ein ehrenamtlicher Mandatsträger dafür strafrechtlich belangt worden wäre oder mit seinem Privatvermögen gehaftet hätte.“ Ein entsprechender Hinweis hätte an die Mandatsträger zwingend erfolgen müssen.
Falsch sei außerdem die Behauptung, mit dem Freie-Wähler-Stichtag des 31.12.2013 hätten die Probleme Ebermannstadts gelöst werden können. „Alle übrigen Fraktionen haben dies abgelehnt, ebenso der Gemeindetag. Es handelt sich hierbei um einen willkürlichen, sachlich nicht begründeten Stichtag, der vor Gericht nicht hält“, erklärt Hofmann.
Hofmann weist außerdem auf eine Veranstaltung der CSU Ebermannstadt mit ihm als Gastredner hin. Am 29. Juni 2018 um 19.30 Uhr im Gasthaus „Resengörg“ können alle Interessierte zu dieser Thematik ihre Fragen stellen.
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