Pflegeministerin Huml zum Gespräch mit den freien Wohlfahrtsverbänden in Bamberg
Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml stellte anlässlich eines Gesprächs mit den freien Wohlfahrtsverbänden in Bamberg das Pflege-Paket des bayerischen Ministerrats vom 10. April 2018 vor. Huml betonte am Freitag in Bamberg:
„In Bayern ist die Pflege schon lange Top-Thema. Unser neues Pflege-Paket ist ein weiterer wuchtiger Aufschlag für die soziale Sicherheit im Land: Wir haben darin ein zusätzliches bayerisches Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr auf den Weg gebracht. Zudem gründen wir ein neues Landesamt für Pflege, das staatliche Maßnahmen effizient in die Fläche bringt.“
Mit dem Bayerischen Landespflegegeld, das seit dem 8. Mai 2018 beantragt werden kann, unterstützt die Staatsregierung Pflegebedürftige mit einem Betrag in Höhe von jährlich 1.000 Euro. Ziel ist es, die Selbstbestimmung Pflegebedürftiger zu stärken. Die Ministerin unterstrich: „Die Pflegebedürftigen können entscheiden, ob sie mit dem Geld zum Beispiel Angehörigen oder anderen Menschen, die sie unterstützen, eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen.“
Das Landespflegegeld bekommen Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern und mindestens Pflegegrad 2 haben. Die Kosten für das neue Landespflegegeld werden bei rund 400 Millionen Euro jährlich liegen.
Huml ergänzte: „Außerdem wollen wir die hospizlichen und palliativmedizinischen Versorgungsangebote für schwerstkranke und sterbende Menschen in Bayern in den nächsten fünf Jahren verdoppeln. Auch das entlastet pflegende Angehörige. Der Ministerrat hat ferner eine neue staatliche Investitionskostenförderung für stationäre Pflegeplätze in Höhe von 60 Millionen pro Jahr beschlossen. Das Konzept sieht vor, jährlich 1.000 Pflegeplätze zu fördern.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Es sollen außerdem insgesamt mindestens 500 neue Plätze für die Kurzzeitpflege in Bayern entstehen, die wir mit jährlich fünf Millionen Euro fördern. Denn häuslich Pflegende werden durch verstärkte Möglichkeiten, Angehörige in Kurzzeitpflege zu geben, spürbar entlastet. Auch das trägt dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange in der gewohnten häuslichen Umgebung bleiben können.“
Huml erläuterte: „Ziel ist unter anderem, durch die Entwicklung eines abgestuften pflegerischen Angebots im Wohnquartier einen Individuellen Pflegemix – je nach Bedarf – für pflegebedürftige Menschen in Bayern anzustoßen. Das war auch das Ziel der Reform der Sozialen Pflegeversicherung im Bund in der letzten Legislaturperiode. Durch die Pflegereformen sind die Leistungen deutlich flexibler geworden. Zudem war die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ein Meilenstein. Jetzt können auch Menschen mit demenzbedingten Einschränkungen gleichermaßen vom Leistungsspektrum profitieren.“
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