Straße zum Feuerstein im Visier der Polizei
Aufgrund der zunehmenden Verkehrsbelastung und der starken Frequentierung durch Motorräder fand auf der Burg Feuerstein bei Ebermannstadt ein Treffen zwischen Fachbehörden, der Bürgerinitiative „Stoppt die Lärmbelästigung durch die Motorradraserei“ sowie einigen betroffenen Anliegern statt. Besonders im Blickpunkt: die Raserei durch Motorradfahrer.
Die Vertreter der Bürgerinitiative Christoph Berger und Hans-Peter Kaulen überreichten Landrat Dr. Ulm bereits im Vorfeld zu diesem Termin die Sammlung der Unterschriften für die Initiative „Stoppt die Lärmbelästigung durch die Motorradraserei“. Die Bürgerinitiative fordert umfassende Maßnahmen um den Verkehrslärm zu reduzieren und die Raserei durch Motorräder zu stoppen.
Dieter Els vom Tiefbauamt und Petra Dittrich vom Fachbereich Straßenverkehr des Landratsamtes Forchheim erläuterten die bereits getroffenen Maßnahmen durch das Landratsamt Forchheim. So wurde zwischenzeitlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Burg Feuerstein und im Bereich der Wanderparkplätze Richtung Ebermannstadt auf 50 km/h beschränkt. Die Versetzung der Ortstafel von Ebermannstadt an der Feuersteinstraße wurde angeordnet und wird demnächst durchgeführt. Manfred Hänchen, Leiter der Polizeiinspektion Ebermannstadt, berichtete, dass diese Geschwindigkeitsbeschränkung bereits mehrfach kontrolliert wurde und auch in Zukunft regelmäßig – wie auch in anderen Bereichen des Landkreises Forchheim – durch die Polizeiinspektion Ebermannstadt und die Verkehrspolizeiinspektion Bamberg kontrolliert wird. Darüber hinaus wurden und werden auch weiterhin die Motorräder einer technischen Kontrolle unterzogen. So wurden bereits mehrere Motorräder wegen technischer Mängel beanstandet, ein Fahrzeug wegen erheblicher technischer Mängel sichergestellt und bei fünf weiteren die Weiterfahrt verboten. Sebastian Wetz von der Verkehrspolizeiinspektion Bamberg erläuterte den Ablauf der technischen Kontrollen insbesondere die Erkennung der Manipulationen an den Motorrädern.
Die Stadt Ebermannstadt befürwortet ebenfalls regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen in diesen Bereichen und prüft deshalb, ob die kommunale Verkehrsüberwachung, die bereits im Gebiet der Stadt Ebermannstadt ihre Tätigkeit aufgenommen hat, auch auf der FO 41, insbesondere im Bereich, für den die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt wurde, Geschwindigkeitskontrollen durchführen darf. Dies wurde von allen Teilnehmern befürwortet.
Weitere Möglichkeiten wurden im Rahmen der bestehenden Rechtslage diskutiert. Eine mögliche Umsetzung wird von den Fachbehörden geprüft.
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