IHK-Steuerausschuss fordert Stärkung unternehmerischer Investitionen
Spielraum für Steuerentlastungen nutzen
Die Steuerschätzung hat es zu Tage gebracht: die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden steigen stärker als erwartet. 60 Milliarden Euro mehr als geplant werden zur Verfügung stehen, alleine der Bund dürfte bis 2021 mindestens 20 Milliarden Euro mehr einnehmen. Diese Mittel dürfen nicht einfach in staatliche Investitionen fließen, so die IHK für Oberfranken Bayreuth. „Der zusätzliche finanzielle Spielraum muss genutzt werden, um Unternehmen von Steuern zu entlasten und private Wachstumskräfte zu stärken“, so Dieter Uschold, Vorsitzender des IHK-Steuerausschusses.
Seit Jahren fordert der Steuerausschuss der IHK für Oberfranken Bayreuth eine Reform der Unternehmensbesteuerung, die leider auch in diesem Koalitionsvertrag kein Gehör fand. Die ungeplanten Steuermehreinnahmen eröffnen jetzt die Chance für eine überfällige Reform, meint IHK-Hauptgeschäftsführerin Gabriele Hohenner: „Die letzte Reform der Unternehmensbesteuerung in Deutschland liegt zehn Jahre zurück. Es ist Zeit für Steuersenkungen, zumal wichtige Wettbewerber, wie die USA, China oder auch Frankreich, aktuell die Steuerlast für Unternehmen reduzieren“.
Dringend angepasst werden müssen aus Sicht der IHK vor allem die Eckwerte von Einkommen- und Körperschaftsteuer. Handlungsbedarf besteht zudem bei einem Verzicht auf die Besteuerung von Kosten bei der Gewerbesteuer, der Einführung einer degressiven Afa als zeitgemäße Abschreibungsmethode sowie die ebenfalls dringend erforderliche Verbesserung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung für alle Unternehmen. „Der Staat muss private Investitionen stärken, denn vor allem die führen zu Wachstum. Am besten geht das, indem man Bürger und Unternehmen entlastet“, so Uschold. Für öffentliche Investitionen lägen dagegen bereits heute mehrere Milliarden Euro in unterschiedlichen Fonds bereit.
Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland erhalten
Die aktuelle Phase der Hochkonjunktur dürfe man nicht für selbstverständlich nehmen, betont Hohenner. Vielmehr müsse man in wirtschaftlich guten Zeiten die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft stellen. „Deutschland muss seine internationale Wettbewerbsfähigkeit auch in Zukunft sichern. Verlässliche und attraktive steuerliche Rahmenbedingungen sind dafür ein entscheidender Faktor“, so Hohenner. Inzwischen nutzen Staaten, mit denen Deutschland in intensivem Wettbewerb steht, verstärkt auch das Steuerrecht, um ihren Unternehmen bestmögliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Beschäftigung zu bieten.
Eine Reform der Unternehmensbesteuerung muss aus Sicht der IHK neben einer wettbewerbsfähigen Steuerbelastung der Unternehmen auch strukturelle Reformen des Unternehmenssteuerrechts umfassen. Uschold: „Dazu gehört eine Verbesserung der Planungs- und Rechtssicherheit, aber auch eine spürbare Vereinfachung des Steuersystems und vor allem der Besteuerungsverfahren.“
Grundsteuer: aufkommensneutral, einfach und transparent
Auch die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig gewordene Reform der Grundsteuer müsse man mit Augenmaß angehen. „Die Reform der Grundsteuer darf nicht zu zusätzlichen Belastungen für Unternehmen führen und die Berechnungsgrundlage muss einfach und transparent sein“, fordert Uschold. Das lasse sich ohne Probleme umsetzen, wenn die Besteuerung konsequent wachstumsorientiert erfolge.
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