Landratsamt Bamberg: Auflegung der Vorschlagslisten für die Jugendschöffen

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bamberg hat in der Sitzung am 21. März 2018 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 für das Landgericht Bamberg und das Amtsgericht Bamberg gefasst. Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 2. Mai bis Mittwoch, 9. Mai 2018 zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden des Landratsamtes Bamberg an folgendem Ort aus:

Landratsamt Bamberg
Fachbereich Jugend und Familie
Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg
Zimmer H 012

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll beim Fachbereich Jugend und Familie Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.