Helme können Leben retten – Polizei gibt Hinweise zur Helmpflicht
(ots) – Mit Beginn des Frühlings und den damit steigenden Temperaturen nehmen auch wieder mehr Krafträder am Straßenverkehr teil. Hierbei fällt auf, dass insbesondere viele Rollerfahrer nur leichte, halbschalenförmige Helme tragen, die eher Nuss- oder Eierschalen ähneln.
Diese Helme werden gerne, besonders bei großer Hitze, verwendet, da sie angenehmer und leichter zu tragen sind als echte, geprüfte Motorradhelme. Leider übersehen die Benutzer dieser sog. „Braincaps“, dass der Gebrauch dieser ungeprüften Helme einerseits im öffentlichen Straßenverkehr unzulässig, andererseits im Falle eines Sturzes kein ausreichender Schutz ist. Außerdem ist das Tragen solcher Kopfbedeckungen bußgeldbewährt und wird in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 15 EUR sanktioniert. Zudem darf der Fahrer seine Fahrt erst fortsetzen, wenn er sich einen geeigneten und zulässigen Helm beschafft hat. Im Falle eines Unfalls prüfen Versicherungsgesellschaften sogar, ob eine Teilschuld vorliegt und die Versicherungsleistung gekürzt werden muss.
Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung besteht dann Helmpflicht, wenn Krafträder oder offene mehrrädrige Kraftfahrzeuge (z. B. „Trikes“) mit einer vorgesehenen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h gefahren werden. Welche Helme dazu geeignet sind, ist in der ECE-Regelung Nr. 22 nachzulesen.
Deshalb sollte gelten: Roller- und Motorradfahrer inkl. Sozius müssen immer mit einem geeigneten Motorradschutzhelm fahren. Um seine Schutzfunktion zu erfüllen, muss ein Helm
- gut sitzen (ohne zu drücken)
- immer geschlossen werden
- bei Beschädigungen ausgetauscht werden
- und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen
Ein klares Visier und eine auffällige Farbe sorgen für gutes „Sehen und gesehen werden“.
Die mittelfränkische Polizei wünscht allen Motorradfahrern für die kommende Saison stets sicheres und unfallfreies Fahren sowie immer eine gesunde Heimkehr.
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