Stadtverwaltung Bayreuth: Beim Thema Lärm Rücksicht auf die Nachbarn nehmen!

Hinweise des Umweltamtes zum Lärmschutz bei Haus- und Gartenarbeiten

Die Tage werden länger, die Temperaturen wärmer und so mancher Bayreuther nutzt dies, um in Haus und Garten zu werkeln oder Vergnügungen im Freien zu veranstalten. Durch den daraus entstehenden Lärm können sich Nachbarn gestört oder belästigt fühlen. Die Stadtverwaltung bittet daher, Rücksicht zu nehmen und auf den Lärmpegel zu achten.

Was geht und was nicht, regelt im Einzelnen die sogenannte „Lärmbekämpfungsverordnung“ der Stadt Bayreuth. Geräuschvolle öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, die im Freien oder in Räumen stattfinden und zu Belästigungen führen können, sind demnach ab 22 Uhr so zu gestalten, dass die Nachbarschaft nicht unnötig gestört wird.

Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten, wie zum Beispiel das Ausklopfen von Teppichen, Polstermöbeln oder Betten, das Hämmern, Sägen und Hacken von Holz sowie die Benutzung von Motorrasenmähern sind nur in der Zeit von Montag bis Freitag, von 7 bis 12 Uhr und 14 bis 20 Uhr, sowie an Samstagen von 7 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr erlaubt. Motorsensen, Graskantenschneider, Laubbläser oder -sammler dürfen montags bis samstags von 9 bis 12 Uhr und 15 bis 17 Uhr benutzt werden. Außerhalb dieser festgelegten Zeiten sind ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten verboten.

Übrigens: Zu Hausarbeiten zählen auch Bau- oder Renovierungsarbeiten, die von Hausbewohnern oder Dritten als Heimwerker im Haus beziehungsweise in der Wohnung oder im Freien durchgeführt werden, wie zum Beispiel das Abschlagen von Verputz oder Fliesen, Bohren, Schneiden von Holz oder Platten.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass auch Musikinstrumente oder Stereoanlagen in Häusern, Wohnungen und sonstigen Räumen sowie in Kraftfahrzeugen oder im Freien nur so benutzt werden dürfen, dass die Nachbarschaft nicht unnötig gestört wird.

Die Lärmbekämpfungsverordnung kann beim Amt für Umweltschutz im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 4. Stock, Zimmer 414, zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Auf Wunsch händigen die Mitarbeiter des Umweltamtes gerne ein Exemplar aus. Die Verordnung steht außerdem auf der städtischen Homepage www.bayreuth.de zum Download zur Verfügung.