Drei Tatverdächtige nach Pkw-Aufbruchsserie in Bamberg festgenommen und Haftbefehl erlassen
BAMBERG. Im Zeitraum zwischen Mittwoch, 18.04.2018, und Donnerstag, 19.04.2018, kam es in Bamberg-Ost sowie im Bereich Stadtmitte zu insgesamt sechs Pkw-Aufbrüchen, bei denen die Täter jeweils eine Fahrzeugscheibe zerstörten, um in das Innere der Fahrzeuge zu gelangen. In allen Fällen durchsuchten die Täter anschließend die Fahrzeuge und entnahmen daraus Wertsachen im Gesamtwert von fast 1000 Euro. Der an den Fahrzeugen verursachte Gesamtsachschaden beläuft sich insoweit auf ca. 2500 Euro.
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag vergangener Woche, wurden von einem Polizeihundeführer in der Pödeldorfer Straße gegen 03.00 Uhr zwei weitere Fahrzeuge festgestellt, die offensichtlich erst kurz zuvor aufgebrochen worden waren. Wie sich im Zuge der weiteren Ermittlungen herausstellte, waren in dieser Nacht insgesamt drei Fahrzeuge aufgebrochen und Gegenstände im Wert von etwa 30 Euro entwendet worden. Hierbei entstand ein Schaden von über 1000 Euro. Nach sofort eingeleiteten Ermittlungen, die in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Bamberg geführt wurden, richtete sich ein erster Tatverdacht gegen drei Bewohner der AEO, die gegen 05.00 Uhr auf dem Areal der AEO vorläufig festgenommen wurden.
Bei der Durchsuchung der Tatverdächtigen sowie deren Sachen, konnten schließlich Teile des Diebesgutes der vorausgegangenen Pkw-Aufbrüche aufgefunden und sichergestellt werden.
Die Staatsanwaltschaft Bamberg ordnete die Vorführung der Beschuldigten vor den Ermittlungsrichter an. Gegen die drei Beschuldigten im Alter von 16, 18 und 26 Jahren wurde Haftbefehl wegen mehrfachen Bandendiebstahls erlassen. Während der Haftbefehl gegen den 16-jährigen gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde, wurden die zwei weiteren Beschuldigten in Justizvollzugsanstalten eingeliefert.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen besteht der dringende Verdacht, dass die drei Beschuldigten sechs vollendete und drei versuchte Bandendiebstähle im oben genannten Zeitraum begangen haben. Während sich der Gesamtentwendungsschaden auf ca. 1030 Euro beläuft, liegt der bei den Taten verursachte Sachschaden bei ca. 3500 Euro.
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