Schutz von Wiesenbrütern im Wiesent- und Regnitztal
Das Landratsamt Forchheim, der Gebietsbetreuer und die Wiesenbrüterberater machen auf Regeln zum Schutz stark gefährdeter Wiesenbrüter aufmerksam. Dazu gehören ein Wegegebot für Mensch und Vierbeiner, das Anleinen von Hunden sowie ein ruhiges Verhalten in den betroffenen Gebieten. Auch die Landwirtschaft wird um Unterstützung gebeten.
Die stärker werdende Frühlingssonne lockt Spaziergänger und Hundefreunde nach trübem Winterwetter wieder verstärkt nach draußen. Ein beliebtes Ziel stellen dabei die Wiesen im Wiesenttal und im Regnitztal bei Hausen dar.
Doch nicht nur der Mensch hält sich dort gerne auf. Auch störungsempfindliche, wiesenbrütende Vogelarten, wie der stark gefährdete Wachtelkönig und das vom Aussterben bedrohte Braunkehlchen, schätzen diese schönen Fleckchen Natur und nutzen sie zur Aufzucht ihrer Jungen.
Unter anderem für diese Vogelarten wurden die Wiesen im Regnitztal zwischen Baiersdorf und Hausen sowie im Wiesenttal zwischen Forchheim und Ebermannstadt ins europaweite Schutzgebiets-Netz „NATURA 2000“ (Vogelschutzgebiet 6332-471 „Regnitz- und Unteres Wiesenttal“) aufgenommen.
Um in den Gebieten sowohl die Erholungsfunktion für den Menschen als auch den Lebensraum für die Wiesenbrüter erhalten zu können, sind von Spaziergängern und Hundehaltern bestimmte Regeln einzuhalten:
Wegegebot für Mensch und Hund sowie Anleinen von Vierbeiner
In der Zeit vom 01. April bis 31. August gilt es, besonders auf die bodenbrütenden Vogelarten Rücksicht zu nehmen. Wiesenbrüter reagieren sehr sensibel auf Störungsquellen und dabei vor allem auf freilaufende Hunde als potentielle Fressfeinde. Verlassene Eier kühlen schnell aus und werden wie auch unbewachte, noch nicht flügge Küken leicht zur Beute natürlicher Fressfeinde.
Für alle landwirtschaftlichen Flächen gilt während der Nutzzeit ein Wegegebot (Art. 30 Bayerisches Naturschutzgesetz), um u.a. eine mögliche Verunreinigung des Aufwuchses durch Hundekot zu vermeiden. Hundekot enthält viele Krankheitserreger, die über die Nahrung aufgenommen, eine ernsthafte gesundheitliche Gefahr für Wildtier, Nutztier und Mensch darstellen.
Grundsätzlich sind erhebliche Störungen der zu den besonders geschützten Tierarten zählenden Wiesenbrüter zu vermeiden (§44 Bundesnaturschutzgesetz; Art. 4 Vogelschutzrichtlinie). Möglich wird dies durch das Einhalten einfacher Regeln wie das Anleinen von Hunden, das Verbleiben auf ausgewiesenen Wegen und ein ruhiges Verhalten. Im besten Fall werden die Wiesenbrütergebiete zur Brutzeit weitgehend gemieden und neue schöne Fleckchen Natur zur Erholung erkundet.
Unterstützung durch die Landwirtschaft
Erfolgreicher Wiesenbrüterschutz ist nicht nur von der Rücksichtnahme der Erholungssuchenden, sondern auch von der Unterstützung der Landwirte vor Ort abhängig. Die Wiesenbrüterberater kartieren während der Brutzeit die Gelege der Vögel und nehmen Kontakt mit den Bewirtschaftern betroffener Flächen auf. Maßnahmen zum Schutz der Wiesenbrüter werden über das Wässerwiesen-Projekt „Erhalt der traditionellen Bewässerung Europas im Forchheimer Land“ oder das Vertragsnaturschutzprogramm ausgeglichen.
Das Landratsamt Forchheim, der Gebietsbetreuer und die Wiesenbrüterberater bitten um die Einhaltung der Regelungen in den Wiesenbrütergebieten. Nur durch die Mithilfe und Rücksicht aller können diese gefährdeten Vogelarten erhalten werden.
Vor Ort achten die Naturschutzwächter, die im Auftrag des Landratsamtes – untere Naturschutzbehörde – unterwegs sind, auf die Einhaltung der Gesetze. Auch die Wiesenbrüterberater halten sich in den jeweiligen Gebieten auf und können vor Ort beraten.
Interessierte, die gerne mehr erfahren möchten, werden gebeten, sich beim Wässerwiesen-Projekt des Landkreises Forchheim am Landratsamt Forchheim zu melden. Die Projektleitung gibt gerne Auskunft über die heimischen Wiesenbrüter und deren Lebensraum. Gerne dürfen Sie auch die Wiesenbrüterberater vor Ort ansprechen.
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