Wieder Storchenpaar in Oberkonnersreuth

Hinweise des Umweltamtes zum Schutz der vom Aussterben bedrohten Vögel

Auf dem Schlot der ehemaligen Brauerei in Oberkonnersreuth hat sich auch heuer wieder ein Storchenpaar eingefunden. Der Weißstorch gehörte einst zu den weitverbreitetsten Brutvögeln in Europa. Jahrhunderte lang war er auch in vielen deutschen Dörfern zu Hause. In den 1970er Jahren ging der Bestand dieser großen Vögel stark zurück, dank eines Artenhilfsprogramms hat sich die Population in den letzten Jahren deutlich erholt. So brütet schon seit Jahren regelmäßig ein Storchenpaar in Oberkonnersreuth. Und 2017 mit besonders gutem Erfolg: Drei Jungstörche sind ausgeflogen.

Dennoch gibt es viele Gefährdungen für den Weißstorch. Man weiß heute, dass direkte Verluste unter anderem durch die Verdrahtung der Landschaft verursacht werden. Viele der bei uns verunglückten Weißstörche sind Stromopfer, die durch Stromschlag an Masten umkommen. Eine weitere Gefährdung für die Storchenpopulation sind die sich deutlich verschlechternden Ernährungsbedingungen. Die Entwässerung von Feuchtwiesen, die Beseitigung von Gewässern (Altwässer, Tümpel, Wiesengräben) und Flussregulierungen sowie die intensiver werdende Grünlandnutzung schmälern die Überlebenschance einer Storchenbrut.

Eine neue Gefährdungsursache ist laut städtischem Amt für Umweltschutz erst in den letzten Jahren hinzugekommen, nämlich das Abbrennen von Feuerwerken in Horstnähe. Das Abbrennen von Feuerwerken in unmittelbarer Umgebung von Storchenhorsten kann dazu führen, dass die Altvögel panikartig das Gelege oder die Jungvögel verlassen. Die Gelege kühlen aus und sterben ab, die Jungvögel verhungern oder werden von Greifvögeln geschlagen.

Die Erhaltung und Sicherung des Lebensraumes sind die wichtigste Voraussetzung zur Erhaltung der Störche. Im Interesse des Weißstorchschutzes sollte deshalb das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe von Storchenhorsten, also somit im Ortskern von Oberkonnersreuth während der Brutzeit (April bis August) unterlassen werden. Sollte auf ein Feuerwerk nicht verzichtet werden können, ist ein ausreichender Abstand zu den Storchenhorsten einzuhalten. Je nach Lage des Horstes und der Höhe und Intensität des Feuerwerks sollte der Abstand mindestens 1 Kilometer betragen.

Die erhebliche Störung von Weißstörchen während der Brutzeit stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Unabhängig von dieser naturschutzrechtlichen Regelung sind Feuerwerke außerhalb der Jahreswende ohnehin beim Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen bzw. bedürfen der Genehmigung durch das Ordnungsamt der Stadt Bayreuth.