FDP Forchheim: für Unschuldsvermutung und gegen Schutzhaft
Im Kampf für ein verfassungskonformes, professionelles und praxistaugliches Polizeiaufgabengesetz nimmt die FDP Oberfranken bayernweit eine Vorreiterrolle ein.
Polizeiliche Maßnahmen auf Grundlage einer drohenden Gefahr laufen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Übermaßverbot zuwider. Kontaktverbote sowie Aufenthaltsge- und -verbote von bis zu drei Monaten erzielen angesichts der subsidiären Rolle der Polizei hinsichtlich der Gefahrenabwehr keinen erkennbaren Nutzen. Eine Freiheitsentziehung von drei Monaten ohne Vorliegen des Verdachts einer Straftat bringt ebenso keinen praktischen Mehrwert für den Alltag der Polizistinnen und Polizisten wie die Einführung einer Elektronischen Aufenthaltsüberwachung, kurz Fußfessel.
„Die CSU spielt mit den Ängsten der Menschen und nutzt die Panik vor terroristischen Bedrohungen um mit populistischen Forderungen und grundgesetzwidrigen Gesetzesinitiativen auf Stimmenfang zu gehen. Dabei werden Bürgerrechte vorsätzlich gefährdet nur um am 14.10 die Alleinherrschaft verteidigen zu können. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Wir dürfen unsere Freiheit, unseren Rechtsstaat, niemals aufgeben. Notfalls verteidigen wir ihn auch gegen die CSU.“, meint Sebastian Körber, Spitzenkandidat der FDP in Oberfranken und Landtagsdirektkandidat im Stimmkreis Forchheim.
Die neuere PAG-Novelle 2018, das Gesetz zur Neuordnung des Bayerischen Polizeirechts, wird aktuell im Bayerischen Landtag debattiert und sieht sich bereits heute massiver Kritik ausgesetzt. Auch die Gewerkschaft der Polizei in Bayern hat sich dieser Kritik angeschlossen.
Für den oberfränkischen FDP Bezirksvorsitzenden Thomas Nagel hat der neuerliche Vorstoß zur Änderung des PAGs zwei Seiten: „Unsere Polizei muss modern und innovativ ausgerüstet und die rechtlichen Grundlagen müssen neuen Herausforderungen durch Digitalisierung und Technik gegenüber stets angemessen sein. Als die Partei der Digitalisierung und des Fortschritts bekennen wir uns daher klar und deutlich zu technischen Neuerungen und sehen deren Mehrwert für den polizeilichen Alltag. Allerdings muss eine Ausweitung polizeilicher Befugnisse Vorteile für die Gefahrenabwehr mit sich bringen ohne dabei Bürgerrechte übermäßig stark einzuschränken. Wie schon 2017 ist auch die PAG-Novelle 2018 in vielen Bereichen schlicht unverhältnismäßig und wir, die liberalen Kräfte in Oberfranken, lehnen diese daher aus voller Überzeugung ab.“
Der Forchheimer Bezirkstagsdirektkandidat und Polizeibeamte Christian Weber als „Mann der Praxis“ setzte sich daher schon im letzten Jahr die Rücknahme der zum 01.08.2017 in Kraft getretenen Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG), wie sie durch die Verabschiedung des „Gesetzes zur effektiven Überwachung gefährlicher Personen“ vorgenommen wurde, ein. Dies ist nun auch entsprechend Bestandteil des Landtagswahlprogramms der FDP Bayern.
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