Parkscheinpflicht am Klinikum Bayreuth und an der Klinik Hohe Warte

Dr. Joachim Haun, Geschäftsführer der Klinikum Bayreuth GmbH, fair parken-Geschäftsführer Thomas Herrmann und Bastian Pausewang, Technischer Direktor der Klinikum Bayreuth GmbH, haben jetzt die Einführungsphase gestartet.
Dr. Joachim Haun, Geschäftsführer der Klinikum Bayreuth GmbH, fair parken-Geschäftsführer Thomas Herrmann und Bastian Pausewang, Technischer Direktor der Klinikum Bayreuth GmbH, haben jetzt die Einführungsphase gestartet.

Notwendige Maßnahme, um Fremdparker fernzuhalten und wildes Parken zu unterbinden

Ab Anfang April besteht eine Parkscheinflicht auf den Parkflächen des Klinikums Bayreuth und der Klinik Hohe Warte. Die neue Regelung wurde notwendig, um das Parken in Zufahrten und auf Gehwegen zu unterbinden und vermehrt unberechtigt Parkende künftig von den Parkplätzen der beiden Kliniken fern zu halten.

Um sicher zu stellen, dass alle Nutzer der Parkplätze über die neue Parkscheinpflicht informiert sind und Zeit haben, sich damit vertraut zu machen, beginnt ab dem 26. März 2018 eine Informations- und Einführungsphase: Gut sichtbar werden im ersten Schritt auf den beiden Parkflächen insgesamt 200 Hinweisschilder angebracht. Diese weisen darauf hin, dass jeder Nutzer der Parkflächen verpflichtet ist, zu Beginn der Parkzeit einen Parkschein in sein Fahrzeug zu legen. Künftig wird Parkplatznutzern das Ein- und Aussteigen leichter fallen. Die Parkbuchten werden derzeit um 20 Zentimeter auf dann 2,50 Meter verbreitert, diese Ummarkierung ist bereits weit voran geschritten.
Innerhalb der ersten dreißig Minuten bleibt das Parken weiterhin kostenfrei. Die Gebühren für das Parken über eine halbe Stunde hinaus betragen einen Euro je Stunde bis zu einem Tageshöchstsatz von sechs Euro und einem Wochenticket von 30 Euro. Die Gebühren können per SMS und über eine Smartphone-App oder bar an allen 22 Parkscheinautomaten bezahlt werden. An sieben Automaten ist darüber hinaus die Kartenzahlung möglich.

Bei Verstoß gegen die Parkordnung wird ein Betrag von 24,90 Euro erhoben. Während der Einführungsphase innerhalb der ersten beiden Wochen wird auf Vertragsstrafen verzichtet, in den nachfolgenden vier Wochen wird nur eine reduzierte Vertragsstrafe von 9,90 Euro ausgesprochen. Mit der Bewirtschaftung der Parkflächen und der Überwachung der Parkordnung ist das Unternehmen fair parken beauftragt, das für die Betreuung von bundesweit mehr als 600 Parkflächen ein Bewachungsmanagement entwickelt hat.

Eine Gebührenpflicht auf Klinik-Parkplätzen ist bundesweit ein branchenüblicher Standard.