Grünes Licht für Retterfreistellung
Für ehrenamtliche Retter hat der Bayerische Landtag deutliche Verbesserungen beschlossen. Wie die Bamberger Landtagsabgeordnete Staatsministerin Melanie Huml mitteilt, hat das Plenum einem Gesetzentwurf der CSU-Fraktion zugestimmt, der Fortbildungsmöglichkeiten während der Arbeitszeit erleichtert.
„In der Vergangenheit war es für die ehrenamtlichen Retter nicht immer leicht, sich während der Arbeitszeit vom Arbeitgeber für Fortbildungen freistellen zu lassen. Künftig können die Arbeitgeber vom Freistaat eine Erstattung für den Ausfall des Mitarbeiters erhalten, wenn dieser an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen für Retter teilnimmt“, erklärt Huml. Einen generellen Anspruch auf Freistellungen für Aus- und Fortbildungen gebe es nicht, da Arbeitgeber womöglich keine ehrenamtlichen Retter mehr einstellen würden.
Huml betont abschließend: „Wer ehrenamtlich zum Schutz der Bevölkerung arbeitet, muss auch gut ausgebildet sein. Wir erleichtern daher künftig die Freistellung der Retter für Fortbildungen während der Arbeitszeit. Dieses ehrenamtliche Engagement ist für unsere Gesellschaft enorm wichtig und ich danke allen, die sich hier engagieren, sehr herzlich.“
Neueste Kommentare