Die Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg und die Jobcenter: am Gründonnerstag kein Abenddienst

Am Gründonnerstag, 29. März, gelten für die Agentur Bamberg-Coburg und die Jobcenter geänderte Öffnungszeiten. Der Abenddienst von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr findet an diesem Tag nicht statt.

Diese Regelung gilt für folgende Einrichtungen: Agentur für Arbeit Coburg, Agentur für Arbeit Kronach, Agentur für Arbeit Lichtenfels, Agentur für Arbeit Bamberg und Agentur für Arbeit Forchheim.

Jobcenter: Landkreis Kronach, Landkreis Lichtenfels, Stadt und Landkreis Bamberg, Landkreis Forchheim.