Stellungnahme der Klinikum Bayreuth GmbH zur Pressemitteilung RA Gerhards vom 16. März 2018

Zu der heute veröffentlichten Pressemitteilung von Rechtsanwalt Gerhards nimmt die Klinikum Bayreuth GmbH wie folgt Stellung:

Mit seiner Pressemitteilung vom 16. März 2018 verlässt Herr Rechtsanwalt Oliver Gerhards endgültig den Boden eines rationalen, zielführenden und auf ein Ergebnis abzielenden Austausches. Herr Gerhards unterstellt den Verantwortlichen der Klinikum Bayreuth GmbH Lügen. Es erübrigt sich, diesen Vorwurf zurückzuweisen, er diskreditiert sich damit selbst. Statt solche Anschuldigungen zu formulieren, wäre ihm zu wünschen, dass er seine vermeintlich zuverlässigen Quellen prüft.

Der Aufsichtsrat der Klinikum Bayreuth GmbH tagt nichtöffentlich, über die Inhalte kann nur in engem Maß berichtet werden. Allerdings kann problemlos festgestellt werden, über was im Aufsichtsrat nicht entschieden wurde. So gab es zwar einen Gedankenaustausch zu dem Für und Wider einer erneuten Beschäftigung der gekündigten Oberärztin – indes keine Abstimmung, da der Aufsichtsrat für eine solche Entscheidung nicht zuständig ist. Insofern kann es auch keine Mehrheit geben, wie sie Herr Gerhards zu sehen glaubt.

Bei dem „Beweis“, den Herr Gerhards vorlegt, um eine für Rechtsanwalt Karsten Schieseck vorteilhafte Mandatierung durch die Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu suggerieren, lohnt sich das Lesen. Die Vollmacht bezieht sich ausschließlich auf die Beantwortung eines Schreibens des Präsidenten der Ärztekammer Berlin an die Vorsitzende des Aufsichtsrates. Ob Herr Gerhards es glauben mag, oder nicht: Die Klinikleitung hat Herrn Rechtsanwalt Schieseck als juristischen Berater in dem Konflikt mit den beiden Oberärzten hinzugezogen. Herr Schieseck war in der Vergangenheit bereits mehrfach für die Klinikum Bayreuth GmbH tätig.

Über Abstimmungsergebnisse im Aufsichtsrat ist Stillschweigen zu wahren. Die Angaben, die Herr Gerhards dazu macht, sind unrichtig.

Herr Gerhards wird als Anwalt für Arbeitsrecht wohl wissen, dass eine Kündigung ein juristischer Vorgang ist. Insofern ist es sinnvoll, Juristen auch an der Information des Aufsichtsrates zu beteiligen, um alle Aspekte voll umfänglich darstellen zu können.