Polizeiinspektion Bamberg-Stadt: Autofahrer haben Probleme mit dem „Grünpfeil“

Symbolbild Polizei

Unerfreuliche Bilanz bei Überwachung des ‚Grünpfeils‘ an der Kreuzung Armeestraße / Pödeldorfer Straße durch die Polizei.

Bereits am Dienstag dieser Woche hat sich die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt dem Grünpfeil in der Armeestraße, Kreuzung Pödeldorfer Straße, angenommen. Dieser gilt für Fahrzeugführer, die von der Armeestraße nach rechts in die Pödeldorfer Straße abbiegen wollen.

Bei der rund einstündigen Verkehrsüberwachungsmaßnahme hinsichtlich des Verhaltens von rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugführern an der mit dem Grünpfeil versehenen Ampel, wurden insgesamt 13 Fahrzeugführer beanstandet. Wenn man berücksichtigt, dass der Überwachungszeitraum lediglich eine Stunde betrug, stellt dies aus Sicht der Polizei eine sowohl unerfreuliche als auch bedenkliche Bilanz dar. Letztlich kann festgehalten werden, dass sich acht von zehn Verkehrsteilnehmern nicht an die Bestimmung der StVO hielten.

Geregelt ist der Grünpfeil in § 37 Abs. 2 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung. Dieser besagt, dass nach dem Anhalten das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt ist, wenn eben ein solcher Grünpfeil (Grüner Pfeil auf schwarzem Grund) neben dem roten Lichtzeichen angebracht ist. Entscheidend ist hier der Passus ‚nach dem Anhalten‘, mit der ein Stillstand des Fahrzeugs gefordert wird.

Dies gilt zudem nur für Abbiegevorgänge aus dem rechten Fahrstreifen und natürlich müssen sich Verkehrsteilnehmer so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- u. Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

Sechs der 13 im Rahmen der Kontrolle beanstandeten Fahrzeugführer ließen nicht einmal ein Verlangsamen ihres Fahrzeugs an der Haltelinie erkennen, weshalb in diesen Fällen eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige die Folge war. Bei sieben Verkehrsteilnehmern blieb es bei einer mündlichen Verwarnung. Die zum Teil aus Unwissenheit, zum anderen aus Gleichgültigkeit begangenen Verstöße, kommen die Fahrer mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister teuer zu stehen. Bei Gefährdungen oder gar Unfällen erhöht sich das vorgesehene Bußgeld noch.

Die Polizei Bamberg-Stadt appelliert daher dringend an die Verkehrsteilnehmer, im Sinne der Sicherheit aller am Straßenverkehr teilnehmenden Personen, das Haltegebot entsprechend zu beachten. Aufgrund des bei der Überwachung festgestellten Verhaltens, wird es zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an den insgesamt vier mit Grünpfeil geregelten Kreuzungen und Einmündungen im Stadtgebiet Bamberg, auch künftig Kontrollen durch die Bamberger Polizei geben.