Stadt Bayreuth sucht Kandidaten für das Amt eines Jugendschöffen
Die Stadt Bayreuth sucht geeignete Bürgerinnen und Bürger, die sich zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit eines Haupt- und Hilfsschöffen für die Jugendkammern und das Jugendschöffengericht beim Landgericht und Amtsgericht Bayreuth bereit erklären. Bewerber müssen unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Sie müssen den Geburtsjahrgängen 1949 bis 1994 angehören und ihren Hauptwohnsitz in Bayreuth haben. Außerdem werden erzieherische Befähigung und Erfahrung erwartet sowie die körperliche Eignung, um auch längeren Sitzungen ohne Beeinträchtigung folgen zu können.
Die Übernahme dieses verantwortungsvollen Ehrenamtes verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsreife, aber auch geistige Beweglichkeit. Da es sich bei der Tätigkeit als Jugendschöffe um ein Ehrenamt handelt, wird lediglich Verdienstausfall und eine Aufwandsentschädigung gewährt, eine Vergütung erfolgt nicht.
Interessenten, die bereit sind, sich hierfür zur Verfügung zu stellen, werden gebeten, dies bis spätestens Dienstag, 20. Februar, dem Amt für Kinder, Jugend, Familie und Integration im Rathaus II, Dr.-Franz-Straße 6, schriftlich mit den dafür vorgesehenen Formblättern mitzuteilen. Diese liegen bei den Bürgerdiensten in beiden Rathäusern aus, sie können außerdem über die städtische Homepage www.bayreuth.de heruntergeladen werden. Die vollständige Angabe aller geforderten Daten ist dabei unerlässlich.
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