Landkreis Bamberg sucht Jugendschöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023
Der Landkreis Bamberg sucht Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, das Amt des Jugendschöffen zu übernehmen. Nach Möglichkeit sollen geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder, berücksichtigt werden. Das Schöffenamt steht grundsätzlich allen offen, die die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ehrenämter und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Bewerberinnen bzw. die Bewerber im Landkreis Bamberg wohnen.
Zum Amt eines Jugendschöffen sollen nicht berufen werden,
- Personen, die zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
- Personen, die das 70. Lebensjahr bereits überschritten haben oder bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden
- Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind
- Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
Interessierte können sich bis 28. Februar 2018 bei ihren Wohnsitzgemeinden oder direkt beim Fachbereich Jugend und Familie des Landkreises Bamberg (Tel.: 0951/85-531) melden und in die Vorschlagslisten eintragen lassen.
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bamberg wird dann in seiner Sitzung am 21. März 2018 die Vorschläge behandeln.
Ein Bewerbungsformular sowie weitere Informationen können unter www.schoeffenwahl.de eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
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