12. Oberfränkisches Biogas-Fortbildungsseminar in Kloster Banz

Seminarteilnehmer
Seminarteilnehmer

Biogas – Aktuelle Herausforderungen und Neuerungen für eine erfolgreiche Zukunft der Biogasbranche

Zum 12. oberfränkischen Biogas Fortbildungsseminar am 07.02.2018 kamen 175 Teilnehmer ins malerisch gelegene Kloster Banz bei Bad Staffelstein. Dort fand man zusammen, um sich über aktuelle Rechtsfragen beim Betrieb von Biogasanlagen zu informieren und mit den vortragenden Experten über aktuelle Herausforderungen rund um das Thema Biogas zu diskutieren. Neben den drei Referenten des Tages, gehörten vor allem Frau Kerstin Ikenmeyer vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi), Herr Regierungsrat Andreas Schilcher vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) und Herr Bernd Angermann von der Regierung von Oberfranken zur interessierten Zuhörerschaft der Entscheidungs-träger. Als Hauptthemen der Veranstaltung wurden primär rechtsverbindliche Termine für Biogasanlagenbetreiber im Jahr 2018, Anlagensicherheit und die 2017 neu in Kraft getretene Düngeverordnung beleuchtet. Veranstalter war das Beraternetzwerk LandSchafftEnergie des Fachzentrums für Diversifizierung und Strukturentwicklung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Münchberg (AELF). Eröffnet und moderiert wurde die Veranstaltung durch den Landtechnikberater Herrn Rainer Schubert.

Erster Referent am Rednerpult war Herr Dr. Helmut Loibl, Rechtsanwalt und Gesellschafter der Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner aus Regensburg. Bei den von ihm vorgestellten Terminen für das Jahr 2018 standen vor allem die neuen Vorschriften bei den Formaldehyd- Grenzwerten im Mittelpunkt seiner Ausführungen. Zu unterscheiden seien dabei auf der einen Seite genehmigungsrechtliche Vorgaben, die bereits seit 05. Februar 2018 durch den Betreiber zu beachten sind und Vorgaben aus dem EEG. Die Grenzwerte für den Formaldehydbonus sinken zum 01. Juli 2018. Auch die Abgabe der Konformitätserklärung zum 28.02.2018 hinsichtlich der EEG-Vergütung stand im Fokus seines Vortrags. Herr Dr. Loibl ging neben den genannten Terminen im Jahr 2018 auf eine Vielzahl weiterer wichtiger Termine ein. Diese sollten von den Biogasanlagenbetreibern aus rechtlicher Sicht unbedingt eingehalten werden.

Immissionsschutz und Anlagensicherheit waren die Schwerpunktthemen des zweiten Gastvortrages, erläutert durch Herrn Ralf Block vom Ingenieurbüro BIGATEC®. Ein besonderes Augenmerk erfuhr dabei die neue „Technische Regel für Anlagensicherheit für Biogasanlagen (TRAS 120)“, welche Ende 2017 zur Stellungnahme veröffentlicht wurde und voraussichtlich Ende dieses Jahres in Kraft treten wird. So sind es vor allem wiederkehrende Prüfungen und die Anlagendokumentation, welche den Biogasanlagenbetreiber zukünftig noch stärker in die Pflicht nehmen werden, konstatierte Herr Block. Weitere Schlagworte seines Vortrags waren die Störfallverordnung, das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz, die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft), Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und die Technischen Regeln für wassergefährdende Stoffe TRwS 792 und TRwS 793. Insgesamt gibt es viele genehmigungsrechtliche Vorgaben, die schon heute von außen auf Biogasanlagen einwirken.

Inhaltlich bezog sich Herr Dr. Stefan Rauh vom Fachverband Biogas e.V. im ersten Teil seines Vortrages auf die im Jahr 2017 stattgefundene erste Ausschreibung für Biogasanlagen nach dem neuen EEG 2017. Des Weiteren stießen die Neuerungen, wie beispielsweise die neue Obergrenze von 170 kg N/ha bei der Ausbringung von organischen Düngern oder die umfangreicheren Sperrfristen der 2017 in Kraft getretenen neuen Düngeverordnung bei den Zuhörern auf reges Interesse. Zum Abschluss beleuchtete Herr Dr. Rauh aktuelle Änderungen bei Greening- Maßnahmen auf ökologischen Vorrangflächen durch Leguminosen, Honigpflanzen oder die Durchwachsene Silphie. Besondere Beachtung fand in diesem Zusammenhang auch das „Demonstrationsprojekt Silphie- Anbau im Projektgebiet Nördliche Frankenalb“, welches durch die Initiative von Herrn Staatsminister Helmut Brunner und Frau Staatsministerin Ulrike Scharf zustande kam und jeweils hälftig von beiden Ministerien finanziert wird. Hierbei findet wie im Projektziel verankert, seit 2017 bis Ende 2018 die Etablierung der Durchwachsenen Silphie auf rund 100 Hektar Anbaufläche statt. Die nachfolgende Nutzungsdauer soll mindestens fünf Jahre betragen. So soll für die Projektregion die Anbauwürdigkeit der Silphie als Biogassubstrat mit langfristigen Umweltvorteilen zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers als Alternative zu Silomais aufgezeigt werden. Federführend liegt die agrarfachliche Begleitung beim Technologie und Förderzentrum in Straubing und sieht die Anlage von Schauflächen mit verschiedenen Etablierungsvarianten vor, um die Anlage von Silphie- Flächen in die breite landwirtschaftliche Praxis zu überführen. Die Mitarbeiter des Beraternetzwerks LandSchafftEnergie am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Münchberg sind an der Umsetzung des Projekts ebenfalls beteiligt.