Stadt Bayreuth informiert: Tanzveranstaltungen am Aschermittwoch
Der Aschermittwoch, 14. Februar, ist nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz ein sogenannter „stiller Tag“. An diesen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn ein entsprechend ernster Charakter gewährt ist. Verboten sind damit nicht nur Tanzveranstaltungen, sondern auch der Betrieb von Unterhaltungsunternehmen wie beispielsweise Spielhallen. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt.
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