Fasching in Franken – die Polizei rät: Lassen Sie Ihr Auto stehen!
Nächste Woche geht der Fasching in seine Endphase. Die Polizei führt aus diesem Grund verstärkt Verkehrskontrollen durch.
Bereits an diesem Wochenende (03./04.02.2018) und in der darauffolgenden Woche finden viele Faschingsveranstaltungen im mittelfränkischen Raum statt. Schon vergangenes Wochenende kontrollierte die Polizei überdurchschnittlich viele Autofahrer. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass ein großer Anteil unter Alkoholeinfluss stand. Sie rät daher eindringlich, beim Konsum von Alkohol das Auto stehen zu lassen. Ein alkoholisierter Autofahrer stellt immer eine Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer dar.
Auch wenn Sie bei geringem Alkoholkonsum ein Kraftfahrzeug führen, kann es zum Verlust der Fahrerlaubnis kommen. Bereits bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille in Verbindung mit der Gefährdung oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer ist die Fahrerlaubnis in Gefahr. Für Führerscheinneulinge während der zweijährigen Probezeit und für alle Fahrer unter 21 Jahren gilt generell die Null-Promille-Grenze.
Deshalb rät die Polizei:
- Kümmern Sie sich schon vor Beginn der Feierlichkeit um eine Abholmöglichkeit.
- Bestimmen Sie spätestens zu Beginn einer Veranstaltung in der Gruppe eine Person, die alkoholfrei bleibt und sich und die Anderen sicher nach Hause bringt.
- Benutzen Sie für die Heimfahrt vom Veranstaltungsort öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi.
- Sorgen Sie notfalls für eine Übernachtungsmöglichkeit im Umfeld der Veranstaltungsörtlichkeit.
Die Kontrollbilanz der mittelfränkischen Polizei vom zurückliegenden Wochenende Freitag 26.01.2018, 06:00 Uhr bis Montag 29.01.2018, 06:00 Uhr ist bereits vor dem Höhepunkt des Faschings 2018 ernüchternd. Auf Grund der Ergebnisse zahlreicher Routinekontrollen wurden in Mittelfranken mehr als 40 Verkehrsteilnehmer wegen unzulässiger Fahrten unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss beanstandet. 11 Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, ein Strafverfahren wegen Fahrens unter Drogeneinfluss, 11 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahrens unter Einfluss alkoholischer Getränke sowie 20 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahrens unter Drogeneinfluss wurden eingeleitet.
Auf Grund der heuer sehr kurzen Faschingszeit – Aschermittwoch ist bereits am 14.02.2018 – sind die Faschingsveranstaltungen unter der Woche und an den beiden nächsten Wochenenden dicht gedrängt.
Beachten Sie daher die Ratschläge Ihrer Polizei und sorgen Sie mit Ihrem Verhalten für optimale Sicherheit auf unseren Straßen, denn: Wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht!
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