Stadt Bayreuth: Hinweise zur Eintragung von Übermittlungssperren
Einwohner- und Wahlamt informiert über die Möglichkeiten für Datenübermittlungssperren
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, einzelnen regelmäßig oder auf Anfrage erfolgenden Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen, bereits eingetragene Übermittlungssperren bleiben bestehen. Hierauf weist das Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth hin.
Folgende Widerspruchsmöglichkeiten sind für die Bürgerinnen und Bürger gegeben: Widersprochen werden kann der Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, das diese zum Versand von Informationsmaterial an deutsche Staatsangehörige benötigt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ein Widerspruch ist auch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft möglich, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern deren Familienangehörige.
Wer nicht möchte, dass seine Daten im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen an Parteien oder Wählergruppen übermittelt werden, kann ebenfalls Widerspruch erheben. Gleiches gilt für die Übermittlung von Daten an Mandatsträger, an Presse und Rundfunk anlässlich von Alters- oder Ehejubiläen. Widerspruch ist zudem gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage für die Herausgabe entsprechender Adressbücher möglich.
Die Eintragung von Übermittlungssperren kann schriftlich oder mündlich unter Vorlage eines Ausweisdokumentes beim Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth, zu folgenden Sprechzeiten veranlasst werden: Montag von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr sowie von 14 Uhr bis 15.30 Uhr, Dienstag von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr, Mittwoch von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr sowie von 14 bis 17 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr. Sie kann auch online über das Bürgerservice-Portal auf der städtischen Homepage vorgenommen werden. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzungen gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Die Einrichtung der Übermittlungssperre sowie deren Aufhebung sind kostenfrei.
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