Gemeinsamer Neujahrsempfang von Justiz, Notariat und Rechtsanwaltschaft im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg
Der traditionelle Neujahrsempfang von Justiz, Notariat und Rechtsanwaltschaft im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg fand am 26. Januar 2018 in der Aula der Universität Bamberg statt. Über 300 Gäste aus Rechtspflege, Politik und Verwaltung sowie weiteren gesellschaftlichen Institutionen konnte der Generalstaatsanwalt in Bamberg Thomas Janovsky stellvertretend für die weiteren Gastgeber, den Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg Clemens Lückemann, den Vizepräsidenten der Landesnotarkammer Bayern Dr. Thomas Baumann und den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Bamberg Dr. Lothar Schwarz, willkommen heißen. Ganz oben auf der Gästeliste: Der Bayerische Staatsminister der Justiz Professor Dr. Winfried Bausback, der ein Grußwort an die erschienenen Gäste richtete.
„Der Immobilienkauf in der Praxis – mehr als nur „Schema F““, so lautete der Titel des dies-jährigen Festvortrages. Notar Dr. Peter Wirth, Mitglied des Vorstandes der Landesnotarkammer Bayern, setzte sich darin mit dem Vorurteil auseinander, dass die Notare häufig nur schematisch nach vorgegebenen Mustern handeln würden. Am Beispiel des Immobilienkaufes machte er die Vielgestaltigkeit des Vorganges im Einzelfall deutlich. Je nachdem, ob es sich bei dem Kaufobjekt um ein Haus, eine Eigentumswohnung, einen Bauplatz oder eine Fläche im Außenbereich handelt, sind vom Notar sowohl bei der Erstellung des Kaufvertrages als auch bei dessen Vollzug völlig unterschiedliche Regelungen und Verfahren zu beachten. So können im Einzelfall besondere Vorkaufsrechte von Mietern, der Gemeinde oder des Staates sowie besondere Genehmigungserfordernisse bestehen, die der Notar zu berücksichtigen und zu klären hat. Ist der verkaufte Grundbesitz mit Grundschulden belastet, ist die Kaufpreisfälligkeit anders zur regeln als bei unbelasteten Grundstücken. Muss der Käufer seinerseits eine Grundschuld zur Finanzierung des Kaufes bestellen, sind dazu Vereinbarungen im Kaufvertrag erforderlich. Besonders kompliziert wird es, wenn am Kauf Minderjährige oder nicht mehr geschäftsfähige Erwachsene beteiligt sind. Auch in diesen Fällen ermöglichen die Notare durch eine individuell gestaltete und nach den besonderen Umständen des Einzelfalles vollzogene Kaufvertragsurkunde die sichere Abwicklung des Immobilienkaufes. Der Immobilienkauf in der Praxis ist daher mehr als nur „Schema F“.
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