Zuerst Fördermittel für Öko-Heizung sichern, dann Handwerker beauftragen

Das Büro Energie und Klima des Landratsamtes Forchheim weist darauf hin, dass sich aufgrund der neuen Richtlinie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Regelungen für die Beantragung eines Zuschusses für Solarthermieanlagen, Pellets-, Scheitholz- oder Hackschnitzelheizungen sowie Wärmepumpen geändert haben.

Seit dem 1. Januar 2018 ist die Förderung bzw. der Zuschuss für diese Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien immer vor Umsetzung, d. h. bereits vor Auftragserteilung an den Installateur, auf elektronischem Wege beim BAFA zu beantragen. Konkret bedeutet das, dass die vertraglichen Vereinbarungen erst getroffen werden dürfen, wenn der Antrag beim BAFA registriert ist. Die bisherige Möglichkeit der Antragstellung erst nach Durchführung der Maßnahme entfällt.

Übergangsfrist

Es gibt allerdings eine Übergangsfrist für Antragsteller, die ihre Heizung noch bis zum 31.12.2017 in Betrieb genommen haben oder wenn es der Installateur nicht mehr geschafft hat, die Heizung im Jahr 2017 planmäßig fertigzustellen. Nur in diesen Fällen kann der Förderantrag noch innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme, jedoch spätestens bis 30.09.2018 beim BAFA eingereicht werden.

Für alle anderen Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, die erst im Jahr 2018 in Betrieb genommen werden, ist der Zuschussantrag bereits vor Vertragsabschluss, also vor Auftragsvergabe, beim BAFA zu stellen.

Weitere Informationen zur neuen Richtlinie und den Bedingungen für die rechtzeitige Antragstellung finden Sie unter www.bafa.de bzw. erhalten Sie im Büro Energie und Klima des Landratsamtes Forchheim, Tel. 09191 86-1025.