Stadt Forchheim: Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes, Teil 2
Die Stadt Forchheim weist darauf hin, dass das Eisenbahn-Bundesamt seine Erstellung eines Lärmaktionsplanes für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes unter Beteiligung der Öffentlichkeit fortsetzt. Die Stadt Forchheim weist des Weiteren darauf hin, dass dieser Lärmaktionsplan keinen Rechtsanspruch für Lärmschutzmaßnahmen beinhaltet und auch nichts mit dem aktuellen Planfeststellungsverfahren ICE-Ausbau im Stadtgebiet Forchheim zu tun hat.
In einer Mitteilung des Eisenbahn-Bundesamtes heißt es, dass Teil A des Lärmaktionsplanes unter Beteiligung der Öffentlichkeit fertiggestellt sei. Insgesamt seien in der ersten Phase ca. 38.000 Beteiligungen eingegangen. Das Dokument ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de erreichbar oder direkt unter dem folgenden Link abrufbar: www.eba.bund.de/lap
Auf Wunsch ist es auch in gedruckter Form erhältlich.
Am 24. Januar beginne die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, bis zum 7. März solle die Öffentlichkeit die Gelegenheit haben, sich an der Überprüfung des Lärmaktionsplanes Teil A zu beteiligen. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B werde Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Teil A und Teil B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken. Um eine möglichst breite Beteiligung zu erhalten, bittet das Eisenbahn-Bundesamt ausdrücklich um die Weiterleitung dieser Information.
Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet laut Eisenbahn-Bundesamt in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de. Ab dem 24. Januar bis zum 7. März besteht die Möglichkeit, über eine entsprechende Anwendung auf der Informationsplattform an der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mitzuwirken.
Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn- Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.
Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
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