ZBFS Bayreuth zum „Maßregelvollzug“

Praktische Hinweise und Informationen für untergebrachte Personen im Maßregelvollzug

Welche Rechte haben im Maßregelvollzug untergebrachte Personen? Welche Pflichten? Das Amt für Maßregelvollzug im Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) hat erstmals eine Broschüre erstellt, die viele Regelungen in vereinfachter und verständlicher Form zusammenfasst. Die Infobroschüre richtet sich vor allem an Patientinnen und Patienten – in Bayern sind das rund 2.600 Personen.

„Die Hinweise sollen einen weiteren Beitrag zu mehr Transparenz leisten. Ich verbinde damit die Erwartung, dass mit einer umfassenden Information der untergebrachten Personen das Miteinander und die Kommunikation im therapeutischen Prozess gestärkt und die Therapie im Maßregelvollzug gefördert wird“, so Dr. Dorothea Gaudernack, Leiterin des Amts für Maßregelvollzug im ZBFS.

Die Broschüre entstand in Zusammenarbeit mit im Maßregelvollzug Beschäftigten aber auch mit Patientinnen und Patienten.

Aktuell erhalten die untergebrachten Personen der bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen sowie alle neu aufgenommene Personen diese Hinweise.

Das Amt für Maßregelvollzug im ZBFS übt die Fachaufsicht über die Unterbringung von Straftätern in psychiatrischen Krankenhäusern bzw. Entziehungsanstalten in Bayern aus. In Bayern gibt es derzeit 14 Maßregelvollzugseinrichtungen. In diesen Einrichtungen mit unterschiedlicher fachlicher Ausrichtung sind rund 2.600 Menschen untergebracht.

Erfahren Sie mehr zum Maßregelvollzug in Bayern unter

www.zbfs.bayern.de/massregelvollzug/amt

Die Broschüre selbst finden Sie hier:

www.zbfs.bayern.de/massregelvollzug/service