Beginn der Hauptverhandlung wegen Mordes in Asylbewerberunterkunft in Zapfendorf-Unterleiterbach

Symbolbild Polizei

Im August 2017 hat die Staatsanwaltschaft Bamberg gegen zwei Asylbewerber im Alter von 22 und 19 Jahren Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordes und gemeinschaftlich begangenen Raubes mit Todesfolge sowie wegen Verabredung zu einem Verbrechen erhoben. Mit Beschluss vom 25.10.2017 hat die zuständige 2. Jugendkammer des Landgerichts Bamberg als Schwurgericht die Anklage unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen.

Die Staatsanwaltschaft legt den beiden Angeklagten zur Last, in der Nacht vom 19. auf den 20.01.2017 einen 26-jährigen Mitbewohner der Asylbewerberunterkunft in Zapfendorf-Unterleiterbach, Landkreis Bamberg, mit zahlreichen Messerstichen und durch Ersticken heimtückisch, grausam, aus Habgier sowie um eine andere Straftat zu ermöglichen und zu verdecken, getötet zu haben. Die beiden Angeklagten sollen in der Tatnacht zunächst den Plan verfolgt haben, einen anderen Mitbewohner zu erstechen und auszurauben.

Die öffentliche Hauptverhandlung wird ab dem 25.01.2018 unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten des Landgerichts Manfred Schmidt stattfinden. Es sind derzeit 10 Verhandlungstage bis Anfang März vorgesehen. Mit der Vernehmung von mehr als 40 Zeugen durch die Jugendkammer ist zu rechnen, zudem sind mehrere Sachverständige verschiedener Fachgebiete geladen.