Stadt Bayreuth sucht Kandidaten für das Ehrenamt eines Schöffen
Die Stadt Bayreuth muss wieder eine Vorschlagsliste der Haupt- und Hilfsschöffen für die Strafkammern des Landgerichts Bayreuth und die Schöffengerichte des Amtsgerichts Bayreuth aufstellen und dem Gericht vorlegen. Diese Liste soll 93 Namen von Personen enthalten, die für das Ehrenamt eines Schöffen geeignet sind. Interessierte Personen werden gebeten, sich bis spätestens zum 1. März beim Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, zu melden. Bewerbungsbögen sind dort im 3. Stock (Zimmer 304) erhältlich. Später eingehende Meldungen können aus Termingründen leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsreife, aber auch geistige Beweglichkeit und aufgrund des anstrengenden Sitzungsdienstes eine entsprechende körperliche Eignung. Interessenten müssen unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache in ausreichendem Maße beherrschen. Sie dürfen zum 1. September 2019 nicht unter 25 Jahre und nicht über 70 Jahre alt sein und müssen ihren Wohnsitz in Bayreuth haben. Schöffen wird ein Verdienstausfall- und eine Aufwandsentschädigung gezahlt, nicht jedoch eine Vergütung, da es sich um ein Ehrenamt handelt.
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