Presseinformation der Stadt Ebermannstadt vom 29.12.2017

zur Neuberechnung der Abwassergebühren 2018-2021 und zur Notwendigkeit der Erhebung von Verbesserungsbeiträgen

Die Stadt Ebermannstadt senkt zum 1. Januar die Abwassergebühren deutlich. In den Bürgerversammlungen 2017 wurde andererseits die Erhebung von Beiträgen für die Verbesserung der Kläranlage angekündigt. Aus der Bürgerschaft gibt es nun Anfragen, warum beide Maßnahmen nötig sind. Um hier Klarheit zu schaffen, stellt die Stadt Ebermannstadt folgende Informationen zur Verfügung:

  1. Die Abwassereinrichtungen müssen kostendeckend arbeiten.

Deshalb werden von allen Nutzern entsprechend dem Wasserverbrauch Gebühren verlangt. Beiträge können die Gemeinden dann erheben, wenn sie Verbesserungsmaßnahmen vornehmen, die größere Investitionen verlangen, z.B. Kanalbau oder Erweiterung der Kläranlage.

  1. Ebermannstadt muss im neuen Jahr Verbesserungsbeiträge erheben.

Investitionen in die Abwasserbeseitigung können prinzipiell auch über Gebühren finanziert werden. Die Kosten dafür müssten aber von der Gemeinde vorgestreckt werden und kämen dann über einen Zeitraum von 25-40 Jahren wieder herein. Dies ist aber nur möglich, wenn eine Gemeinde die nötigen Mittel hat. Ebermannstadt ist als Konsolidierungsgemeinde dazu nicht in der Lage.

  1. Ebermannstadt musste die Abwassergebühren senken, weil sie im vergangenen Kalkulationszeitraum zu hoch angesetzt wurden.

Die Vorgehensweise bei der Gebührenkalkulation ist im KAG (Kommunalen Abgabengesetz) bayernweit geregelt. Die Abwassergebühren müssen stets für einen Zeitraum von vier Jahren im Voraus kalkuliert werden. Dies findet gegenwärtig für die Jahre 2018-2021 statt. In diesem Zusammenhang fand auch eine Überprüfung der vergangenen Jahre durch ein externes Büro statt. Dabei wurde festgestellt, dass die Gebührenzahler in den letzten Jahren rund 1.4 Euro zu viel gezahlt haben.

  1. Die überhöhten Gebühren seit 2014 beruhen auf Entscheidungen aus dem Jahr 2011.

Damals wurde eine Erweiterung der Kläranlage vorgenommen. Der Abschreibungszeitraum hierfür wurde vom damaligen Stadtrat mit 6,5 Jahren viel zu kurz angesetzt. Tatsächlich handelt es sich bei den Bauwerken um langlebige Anlagegüter, deren Abschreibungsfrist wenigstens 25-30 Jahre beträgt, wie der überörtliche Prüfungsverband festgestellt hat. Hätte man dies berücksichtigt, wären die Abwassergebühren wesentlich geringer ausgefallen, allerdings auch die Einnahmen für die Stadt Ebermannstadt. Die Grundlagenermittlung zur Gebührenberechnung des Jahres 2011 war also fehlerhaft. Eine Neufestsetzung im Jahr 2013 betraf nur sachliche Berichtigungen, änderte aber an den Berechnungsgrundlagen nichts.

  1. Bei der Gebührenfestsetzung waren Rücklagen nicht vorgesehen. Es wurden auch keine gebildet.

Seit dem Jahr 2000 können die Gemeinden Rücklagen bilden. Deren Berechnung muss in der Gebührenkalkulation als Ausgabeposten veranschlagt sein. Nur dann handelt es sich um Rücklagen, die für zukünftige Investitionen (z.B. in den Ortsteilen) genutzt werden können. Tatsache ist: Weder in der Gebührenkalkulation 2011 noch in 2013 wurden solche Rücklagen vorgesehen. Auch in den Stadtratsbeschlüssen findet sich kein entsprechender Hinweis. Somit wurden keinerlei Rücklagen angesammelt. Die überhöhten Gebühreneinnahmen wurden vielmehr, wie beschlossen, in den allgemeinen Haushalt eingestellt und auch ausgegeben.

  1. Gebühreneinnahmen, die nicht für die Abwasserbeseitigung ausgegeben wurden, müssen den Gebührenzahlern rückerstattet werden.

Die überhöhten Einnahmen von 1,4 Millionen Euro werden gemäß KAG als Guthaben in die neue Gebührenkalkulation 2018/2021 übertragen und den Gebührenzahlern gutgeschrieben. Dies geschieht zum einen durch die Senkung der Abwassergebühren. Zum andern hat der Stadtrat am 20.11.2017 beschlossen, dass von nun an Rücklagen gebildet werden, die u.a. der Finanzierung kommender Investitionen dienen. Diese sind angesichts der nunmehr anstehenden Kanalbaumaßnahmen auch dringend nötig. Da sie dazu beitragen können, kommende Verbesserungsbeiträge zu reduzieren, sind sie auch bürgerfreundlich.

  1. Die Rückerstattung ist notwendig – aber auch ein Problem für den städtischen Haushalt.

Da die zu viel eingenommenen Gebühren ja ausgegeben sind, muss das Geld aus den laufenden Einnahmen der Stadt Ebermannstadt genommen werden. Es fehlt also für die Finanzierung anderer Vorhaben und Pflichtaufgaben. Auch wenn es gelang, die Pro-Kopf-Verschuldung deutlich zu senken, ist die Haushaltslage in Ebermannstadt weiter angespannt. In dieser Situation wird es nicht möglich sein, kommende Verbesserungen der Abwassereinrichtungen über Gebühren zu finanzieren. Die Stadt müsste das Geld für die Maßnahmen über einen langen Zeitraum vorstrecken. Dieses Geld ist aber, wie schon gesagt, ganz einfach nicht vorhanden. Eine eventuelle Kreditaufnahme würde, wie bereits durch das Landratsamt Forchheim mitgeteilt, nicht genehmigt werden. Es gilt nämlich der Haushaltsgrundsatz: Beitrags- vor Kreditfinanzierung.