Tabu für Knaller im Naturschutzgebiet „Walberla“

Das Walberla im Winter. Foto: Andreas Niedling
Das Walberla im Winter. Foto: Andreas Niedling

Die Gemeinden Kirchehrenbach und Wiesenthau-Schlaifhausen sowie die Naturschutzbehörden bitten an Silvester um Rücksichtnahme auf das Naturschutzgebiet

Den Jahreswechsel auf dem Walberla zu begehen ist sicher eine schöne Sache, wenn einem das Wetter mit Nebel und vielleicht Regen oder Schnee keinen Strich durch die Rechnung macht.

Wer heuer jedoch vor hat, Silvester auf der Ehrenbürg zu verbringen, der sollte sich bewusst sein, dass das Zünden von Knall- und Feuerwerkskörpern laut Verordnung im ganzen Naturschutzgebiet – also sowohl auf dem Walberla als auch auf dem Rodenstein – verboten ist. Dies gilt im Übrigen auch für andere Naturschutzgebiete.

Allgemein sollte man sich im Naturschutzgebiet ruhig verhalten, keinen Müll hinterlassen und auf den Wegen bleiben. Auch das Befahren mit Fahrzeugen aller Art – auch Fahrrädern – ist nicht erlaubt.

Die Verhaltensregeln haben dabei durchaus ihren Sinn. Viele Tiere – vor allem bei milden Wetterlagen – befinden sich nicht im Winterschlaf und lassen sich durch Knaller oder Raketen durchaus aus der Ruhe bringen. Der Uhu zum Beispiel, unsere größte einheimische Eule, noch mit wenigen Brutpaaren in der Fränkischen Schweiz vorhanden, befindet sich um die Jahreswende in der Vorbalz und kann bei Störung sehr empfindlich reagieren.

Es wird deshalb darum gebeten, sich beim Feiern umweltbewusst zu verhalten und pfleglich mit dem heimatlichen Juwel, der Ehrenbürg, umzugehen.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Silvesterplanungen weiterhin, dass die Zufahrt zum oberen Parkplatz von Schlaifhausen an Silvester gesperrt sein wird. Die Ehrenbürg muss an Silvester also komplett zu Fuß erklommen werden.