MdB Lisa Badum zum Urteil Steigerwald: „Bezirksregierung muss handeln“
Verordnung „Hohe Buchener Wald“ auf Grund einer Formalie gescheitert
Nun kann Bezirksregierung Voraussetzungen für UNESCO-Weltnaturerbe schaffen
Anlässlich des heute getroffenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig zur Aufhebungsverordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil „Der Hohe Buchener Wald“ im Ebracher Forst, erklärt MdB Lisa Badum, Bundestagsabgeordnete für Bamberg und Oberfranken:
„Dem Antrag des Bund Naturschutzes, dass die ersatzlose Aufhebung des Schutzgebietes gegen europäisches Recht verstößt, hat das Gericht nicht stattgegeben. Allerdings machte das Gericht deutlich, dass es sich hierbei nicht um eine Entscheidung über die Biodiversität des Schutzgebietes handelt.
Der „Hohe Buchener Wald“ erfüllt naturschutzfachliche Kriterien
Im Gegenteil: Der „Hohe Buchener Wald“ im Ebracher Forst erfüllt auf Grund der seltenen Rotbuchen-Urwaldbestände und des hohen Artenreichtums alle naturschutzfachlichen Kriterien des § 29 BNatSchG. Das Schutzgebiet hat lediglich die formelle Bedingung der Abgrenzbarkeit im Sinne eines Objektes nicht erfüllt. Die Richter stellten jedoch die hohe Biodiversität des Schutzgebietes fest.
Regierung von Oberfranken muss handeln
Nach dem heutigen Gerichtsurteil auf Bundesebene muss nun in der Region Oberfranken gehandelt werden. Ich fordere die Bezirksregierung von Oberfranken auf, unverzüglich das Gebiet „Hohe Buchener Wald“ als Naturschutzgebiet auszuweisen. Mit diesem gesetzlichen Schutz würde sie die Grundlage für eine Bewerbung für ein UNESCO-Weltnaturerbe legen.“
Neueste Kommentare