Nach Ladendiebstahl direkt zu Haft- und Geldstrafe verurteilt

Symbolbild Polizei

Gemeinsame Presseerklärung der Polizeiinspektion Bamberg-Land und der Staatsanwaltschaft Bamberg

Buttenheim. Am Montag endete der Ladendiebstahl von zwei Männern bereits am nächsten Tag in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bamberg. In einem Getränkemarkt in Buttenheim entwendeten sie Spirituosen im Wert von 75 Euro. Unmittelbar nach ihrer Festnahme wurden sie tags darauf im beschleunigten Verfahren verurteilt. Der jüngere Beschuldigte erhielt eine Haftstrafe von zwei Monaten ohne Bewährung Der zweite Beschuldigte erhielt eine Geldstrafe. Die Sachbearbeitung erfolgte durch Ermittler der Polizeiinspektion Bamberg-Land in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Bamberg.

Den Angestellten eines Getränkemarktes in der Straße „Am Stauch“ fielen am Montag in der Mittagszeit zwei Männer auf, die sich auffällig verhielten. Die Täter nahmen mehrere Flaschen hochprozentiger Spirituosen aus den Regalen und steckten diese in ihre mitgeführten Taschen.

Die Verkäufer sprachen die beiden Männer an. Daraufhin kam es mit einem der Täter zu einem kurzen Handgemenge, wobei es ihm gelang ohne zu bezahlen mit der Ware zu flüchten. Auch der zweite konnte kurz darauf zunächst entkommen.

Das Personal des Marktes verständigte umgehend über Notruf die Polizei, teilte die Fluchtrichtung und eine Täterbeschreibung mit und nahm die Verfolgung der Männer auf. Eine sofort eingeleitete Fahndung mit allen zur Verfügung stehenden Streifenfahrzeugen brachte ca. 30 Minuten später den gewünschten Erfolg.

Durch eine Zivilstreife konnte im Wohngebiet in Altendorf einer der Täter erkannt und festgenommen werden. Es handelt sich bei ihm um einen georgischen Asylbewerber aus Bamberg.

Im weiteren Verlauf wurden die folgenden Ermittlungsschritte mit der Staatsanwaltschaft Bamberg abgesprochen.

Die Beamten durchsuchten in Bamberg die Wohnung des festgenommenen Asylbewerbers. Ein Landsmann von ihm konnte dort als sein Mittäter identifiziert und ebenfalls festgenommen werden.

Die Überprüfung der Täter erbrachte, dass der jüngere der beiden schon zwei Wochen zuvor wegen Ladendiebstahls vom Amtsgericht Bamberg im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Diese zeigte offensichtlich nicht den beabsichtigten Erfolg. Aus diesem Grund wurde er nunmehr auf Antrag der Staatsanwaltschaft von der erkennenden Richterin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Sein Mittäter erhielt eine Geldstrafe.