Tiefbauamt der Stadt Bayreuth: Aufgrabungen von Straßen im Winter

Wie das Tiefbauamt der Stadt mitteilt, sind Straßenaufgrabungen während der Wintermonate möglichst zu vermeiden. Unaufschiebbare Arbeiten müssen vorab in einem Antrag auf Straßenaufbruch begründet werden, der an das Tiefbauamt zu richten ist. Außerdem muss der Verursacher mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Der Grund: Während der Wintermonate, vor allem bei Bodenfrost, können Baugruben nur unzulänglich verfüllt und verdichtet werden. Eine fachgerechte Wiederherstellung der Beläge von Straßen und Gehwegen ist daher nicht möglich. Dadurch verstärkt auftretende Straßeneinbrüche und Schlaglöcher führen zu einer erhöhten Unfallgefahr und zu vermehrten Kosten.