Aktion des Bürgerforums Ebermannstadt: „ROTE KARTE FÜR DIE STRABS“
Karten reichten nicht – Aktion war ein Volltreffer – Karten wurden nachgedruckt
Das Bürgerforum Ebermannstadt startete die Aktion „ROTE KARTE FÜR DIE STRABS“ am 23.11.2017 mit 2500 Karten und ließ nun nochmals 2500 Karten nachdrucken.
Seit der Verabschiedung der Straßenausbaubeitragssatzung (STRABS) in Ebermannstadt kämpft das Bürgerforum Ebermannstadt gegen die Folgen der ungerechtesten gesetzlichen Regelung Bayerns. Konkret geht es immer noch um die praktischen Folgen der Art 5 Abs. 1 Satz 3 und Art 5b des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG). Gerade auch das Verhalten der Stadtverwaltung von Ebermannstadt und des Landratsamtes Forchheim bestärken uns angesichts der immensen finanziellen Belastung der betroffenen Grundstückseigentümer in der Erkenntnis, dass dieses Gesetz endlich abgeschafft werden muss.
Das Bürgerforum Ebermannstadt begrüßt daher ausdrücklich den Vorstoß der Freien Wähler und der FDP, die das Thema Straßenausbaubeitragssatzung erneut aufgegriffen haben. Der gesamte Landesvorstand der FDP Bayern unterstützt mittlerweile unsere Aktion „ROTE KARTE FÜR DIE STRABS“. Hubert Aiwanger der Freie Wähler Chef hat eine erhaltene „ROTE KARTE FÜR DIE STRABS“ sogar auf seiner Facebookseite gepostet. Bayernweit, ja sogar bundesweit wird der Unmut über dieses ungerechte Gesetz immer größer.
Unserer Aktion haben sich mittlerweile die bürger-in-not Schwarzenbruck, FDP Buxtehude, SPD Glashütten, BI Hohenlinden, BI Freising, BI Landkreis Dachau, Herzogegenstrabs Herzogenaurach und weitere angeschlossen.
Mit unserer Aktion “ROTE KARTE FÜR DIE STRABS” möchten wir die Politik ermutigen, sich für unser Anliegen und die daraus folgenden Nöte der Bürger einzusetzen.
In diesem Zusammenhang muss auch eine politische Lösung für diejenigen gefunden werden, die bereits auf Basis von lokalen Satzungen zur STARBS veranlagt, ja abkassiert worden sind. Auch bedarf es einer Lösung für diejenigen, deren Stassenausbaubeitragsbescheid sich noch im Rechtsbehelfsverfahren befindet.
Wenn es legitim sein soll, auch rückwirkend für Maßnahmen zahlen zu müssen, die bis zu 20 Jahre zurück liegen, dann muss es auch legal sein, daß die Bürger die bereits bezahlt haben, ihr Geld zurück bekommen.
Das Bürgerforum Ebermannstadt bittet alle Bürger um Unterstützung. Alle deshalb, da durch die Stichtagsregelung des Art 5a Absatz 7 Satz 2 KAG die Gemeinden nach dem 01.04.2021 für Maßnahmen der Erneuerung und Verbesserung nach der STRABS, Beiträge auch von denjenigen verlangen können – oder nach der Lesart der Verwaltungen „müssen“ -, die bereits Erschließungskosten bezahlt haben.
Unterstützen Sie unsere Aktion weiterhin durch das Versenden von ROTEN KARTEN!
Es sind wieder genügend ROTE KARTEN vorrätig. Wenn Sie 10 Karten versenden, kostet Sie dies gerade einmal 4,50 € Porto. Angesichts von bis zu fünfstelligen Straßenausbaubeiträgen ein mit Sicherheit gut angelegtes Geld.
Versenden sie mit Ihrer Weihnachtspost doch auch ein paar ROTE KARTEN.
Nur gemeinsam sind wir stark.
Das Bürgerforum bedankt sich für die weitere Unterstützung!
Bürgerforum Ebermannstadt
Thomas Dorscht
1. Vorsitzender
Rote Karten und Adresslisten können kostenlos abgeholt werden bei:
- Bürgerforum Ebermannstadt , Basteibräugasse 2, Ebermannstadt ab 18.00 Uhr
- Buchhandlung Fränkische Schweiz, Ebermannstadt
- ERGO Versicherungsagentur Peter Striegel, Ebermannstadt
- Gasthof Resengörg, Ebermannstadt
- Gasthof Zur Post , Ebermannstadt
- Kanzlei Dorscht, Ebermannstadt
- Kronen Apotheke, Ebermannstadt
- La Locanda da Arturo, Ebermannstadt
- Lothars SPORTECKE, Ebermannstadt
- Raumausstatter Helldörfer, Ebermannstadt
- A13, Ebermannstadt
- Früchtehaus Kohlmann, Ebermannstadt
Das Bürgerforum Ebermannstadt ist ein eingetragener Verein mit dem Zweck, seinen Mitgliedern kommunalpolitische Informationen zu vermitteln, ohne verpflichtende Einflussnahme auf die Sachpolitik der einzelnen Mitglieder zu nehmen und die Interessen und Rechte ihrer Mitglieder auf dieser Grundlage nach außen zu wahren und zu fördern. Weiterhin ist es Zweck des Vereins, sich an Wahlen zu beteiligen, um aktiv durch Mitarbeit in der Gemeindevertretung an der Erfüllung kommunaler Aufgaben mitzuwirken und das Wohl der Einwohner zu fördern.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.buergerforum-ebs.de
Es gibt viele Gründe die für eine Abschaffung sprechen:
- Straßenausbaubeiträge sind ein unkalkulierbares Risiko für Grundstücks- und Wohnungseigentümer.
- Menschen im Ruhestand oder minderjährige Erben können diese Beträge kaum schultern.
- Durchgangsstraßen – egal ob Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen – sind nicht betroffen.
Wo ist da die Gleichbehandlung der Bürger? - Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen ist weder sozial noch gerecht.
- Straßen sind, wie Kanäle, Allgemeingut, da sie auch von allen genutzt werden.
- Die finanzielle Last darf nicht einseitig den Anliegern auferlegt werden.
- Wo bleibt das Solidaritätsprinzip?
- Folgen wir dem Beispiel von Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter, der die Münchener Satzung abschaffte.
- Reiche Gemeinden mit reichen Bürgern schaffen Satzungen ab, arme Gemeinden mit großen ländlich bedingten Flächen und schlechterer finanzieller Situation müssen sie einführen.
- In strukturarmen Gebieten überschreiten die Straßenausbaubeiträge oftmals den Wert der betroffenen Grundstücke und Gebäude.
- Kommunen müssen ihre Straßen durch regelmäßige sachgerechte Ausbesserungsarbeiten in Ordnung halten, kommen dieser Verpflichtung aber aus Kostengründen häufig nicht nach. Die Folge ist, daß die Straße neu gebaut werden muss, was nach der STRABS als Neuherstellung oder Verbesserung gilt und dann vom Anlieger zu bezahlen ist.
- Das Land Berlin schafft die Satzung ab und zahlt den Betroffenen das Geld zurück.
- Bayern schröpft seine Bürger durch die STRABS und finanziert über den Länderfinanzausgleich Städte wie Berlin.
- Es ist unstrittig, dass die Beschädigungen unserer Straßen durch den Schwerlastverkehr verursacht werden. Der Schwerlastverkehr besteht aus LKWs, Omnibussen, Stadtbussen, Autokränen, Lieferwägen der Generation Internet sowie speziellen Schwertransporten von Gütern. All diese Fahrzeuge fahren für die Allgemeinheit.
- Das Verursacherprinzip wird durch die STRABS bewusst außer Kraft gesetzt.
- Der Verursacher von Straßenschäden ist die Allgemeinheit und nicht der einzelne Hausbesitzer der nicht einmal ein Auto besitzen muss und nur zufällig an der Ortsstraße wohnt.
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