MdB Lisa Badum kritisiert Bamberger Gerichtsurteil zu Sexualstraftat

Nein heißt Nein – Neues Sexualstrafrecht muss ernst genommen werden – Nur Geldstrafe für Chefarzt

Lisa Badum (Bündnis 90/Die Grünen), Bundestagsabgeordnete für Bamberg, kritisiert das gestern gefällte Urteil des Landgerichts Bamberg: Frauen haben jahrelang dafür gekämpft, das altmodische Sexualstrafrecht in Deutschland zu reformieren. Früher galten manche sexuellen Übergriffe – wie das Grapschen – nicht als Straftat. Und vor allem: Endlich spielt es für die Strafbarkeit keine Rolle mehr, ob dem Opfer Gewalt angedroht oder angewendet wurde und ob dieses sich gewehrt hat. Entscheidend ist, dass das Opfer die sexuelle Handlung nicht gewollt hat. Seit Juli 2016 gilt endlich „Nein heißt Nein“.

Anwendung des neuen Sexualstrafrechts in Bamberger Prozess

In Bamberg ist aktuell ein sexueller Übergriff vor Gericht verhandelt worden. Dies war einer der ersten Prozesse bundesweit, bei dem das neue Sexualstrafrecht zur Anwendung zu kommen hatte. Die Frau berichtete davon, dass sie vom Angeklagten zum Oralverkehr gezwungen worden sei, obwohl sie dies deutlich abgelehnt habe. Der Anklagte habe seine Position als Vorgesetzter in dieser Situation ausgenutzt. An der Richtigkeit der Angaben des Opfers bestand für das Gericht kein Zweifel.

Trotz Schuld des Angeklagten wird nur Geldstrafe verhängt

Dennoch wurde vom Gericht lediglich eine Geldstrafe für den Angeklagten verhängt. Eine der Begründungen: Die Hemmschwelle sei beim Angeklagten herabgesetzt gewesen, da es zuvor schon sexuelle Kontakte gegeben habe. Wird eine Frau also zum Freiwild, nur weil sie bei früheren sexuellen Kontakten ihre Einwilligung gegeben hat? Dieses Urteil kann von vielen Opfern wohl nur als Hohn empfunden werden, die sich nach einem sexuellen Übergriff überlegen, ob sie die mit einer Anzeige verbundenen Belastungen auf sich nehmen wollen, und kann dazu führen sie hiervon abzubringen. Das neue Sexualstrafrecht muss von den Gerichten ernster genommen werden.