Feuerwerkskörper: Dringende Hinweise des Ordnungsamtes der Stadt Forchheim

Das Ordnungsamt der Stadt Forchheim gibt anlässlich der Silvesterfeiern 2017 folgende Hinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern:

  • Bitte lassen Sie im Umgang mit Feuerwerkskörpern die notwendige Sorgfalt walten und beachten Sie die Sicherheitshinweise und Sicherheitsabstände.
  • Hände weg von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern. Bitte verwenden Sie nur zugelassene Feuerwerkskörper, die mit einem CE-Zeichen versehen sind und über eine Zulassungs-nummer verfügen. Auf den Feuerwerkskörpern muss eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache vorhanden sein.
  • Feuerwerkskörper werden je nach Gefährlichkeit in verschiedene Gruppen eingeteilt. Die in Deutschland handelsüblichen Feuerwerkskörper für Silvester sind in die Kategorie 2, frei ab 18 Jahren, eingestuft. Dazu zählen Raketen, Fontänen, Verbundfeuerwerke, Römische Lichter, Batterien und laute Knaller.
  • Kleinstfeuerwerke der Kategorie 1, wie zum Beispiel Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen, dürfen bereits von Personen ab zwölf Jahren erworben werden. Wer Feuerwerk der Kategorie 2 an Personen unter 18 Jahren weitergibt, macht sich strafbar.
  • Gezündet werden darf nur am Silvester- und Neujahrstag.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.