Zur Sache: Klage Kreisumlagebescheid – Landkreis Forchheim/Stadt Forchheim

Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat die schriftliche Begründung zu dem Urteil in der Sache „Klage Stadt Forchheim gegen Kreisumlagebescheid des Landkreises Forchheim“ verschickt.

Das Gericht bestätigt die Fehlerhaftigkeit des Kreisumlagebescheids. Die Haushaltssatzung als Grundlage des Bescheids war fehlerhaft, weil der Landkreis das Anhöhrungsverfahren nicht, wie jetzt vom Gericht gefordert, durchgeführt hat. Der Landkreis hat die Anhörung nach der allgemein üblichen Praxis aller Landkreise in Bayern durchgeführt.

Das Gericht führt aus, dass ein spezielles Anhörungs- und Ermittlungsverfahren für den Landkreis Pflicht sei. Nur dadurch könne den Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eine aufgabenadäquate Finanzausstattung garantiert werden. Nach Meinung des Gerichts müssen die Gemeinden über so große Finanzmittel verfügen, dass sie ihre Pflichtaufgaben ohne Kreditaufnahmen erfüllen können und ihnen darüber hinaus noch eine freie „Spitze“ für freiwillige Aufgaben verbleibt.

Demnach müsste der Landkreis vor Erlass der Haushaltssatzung (bereits bei der Haushaltsaufstellung) den Finanzbedarf der Gemeinden im Rahmen einer Anhörung ermitteln, entsprechend abwägen und seine Entscheidung dokumentieren. Bei der Abwägung muss ein Kompromiss zwischen den finanziellen Bedürfnissen der Gemeinden und des Landkreises gefunden werden. Anschließend sind die Gemeinden nochmals anzuhören. Wie das Verfahren im Einzelnen ausgestaltet werden soll, führt das Gericht jedoch nicht aus. Hierfür gibt es auch bayernweit noch keine Vorbilder und auch keine gesetzlichen Vorgaben.

Erfreulicherweise ist das Gericht in seiner Begründung auch auf die materiell-rechtlichen Rügen (wie z. B. gegen die Veranschlagung der Pensionsrückstellungen, die Bildung der Deponierücklage sowie der angeblichen Doppelfinanzierung des Anlagevermögens) der Stadt Forchheim eingegangen und hat klar ausgeführt, dass das Vorgehen des Landkreises in dem Fall nicht zu beanstanden ist.

Mit dem Urteil lässt das Verwaltungsgericht Bayreuth auch die Berufung in die nächste Instanz zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zu.
Nach den jetzigen Ausführungen wird der Landkreis jedoch auch hier keine guten Erfolgsaussichten haben, sondern wahrscheinlich ebenfalls die Rechtswidrigkeit des Kreisumlagebescheids festgestellt werden. Der Vorteil wäre jedoch, dass der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsprechung nochmal überprüfen und die materiell rechtlichen Anforderungen an das Anhörungs- und Ermittlungsverfahren des Landkreises präzisieren würde.

Der Kreistag des Landkreises Forchheim muss jetzt innerhalb der Frist entscheiden, ob Berufung eingelegt werden soll. Aktuell ungeklärt ist noch die Kostenfrage. Bis zur Sondersitzung des Kreistags am 11.12.2018 wird sich der Landkreis bemühen, dass ein möglichst kleiner Anteil an den Verfahrenskosten verbleibt.