Arbeitsagentur Bamberg-Coburg: Saisonales Kurzarbeitergeld sichert Beschäftigung im Winter
Online-Antrag ab sofort möglich
Saisonales Kurzarbeitergeld kann gezahlt werden, wenn aufgrund der Witterungsverhältnisse, wegen eines saisonbedingten Auftragsmangels oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht gearbeitet werden kann. Anspruchsberechtigt sind Betriebe des Baugewerbes, des Garten- und Landschaftsbaus, des Dachdeckerhandwerks sowie des Gerüstbaus.
Die Schlechtwetterzeit beginnt im Dezember und endet im März. Für Betriebe des Gerüstbaus kann Saison-Kurzarbeitergeld bereits ab November gewährt werden. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach dem ausgefallenen Nettoentgelt. Den Arbeitgebern werden zudem als ergänzende Leistung die Beiträge zur Sozialversicherung teilweise erstattet. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Betriebe des Gerüstbaus.
Brigitte Glos, Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Bamberg-Coburg, erklärt: „Mit Hilfe des Saison-Kurzarbeitergeldes können Entlassungen in den Wintermonaten vermieden werden. Es freut mich, dass es immer mehr Arbeitgeber nutzen und damit den Arbeitnehmern auch in witterungsabhängigen Branchen eine ganzjährige Beschäftigung ermöglichen. Es melden sich bereits vorsorglich erste Mitarbeiter von witterungsabhängigen Betrieben. Werden sie arbeitslos, kann es sein, dass sie teilweise von der Konkurrenz abgeworben werden, da wir aus dem Baubereich mittlerweile auch Stellen über die Wintermonate gemeldet bekommen.“
Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber beantragt. Der Antrag kann ab sofort auch online gestellt werden.
Alle Formulare und Merkblätter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/download-center-unternehmen
Infos zum Kurzarbeitergeld unter der kostenlosen Hotline 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer) oder 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber).
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