Individuelle Fördermittelberatung des Landratsamtes Forchheim am 27.11.2017
Der nächste Beratungstermin durch das Büro Energie und Klima des Landratsamtes bei der Sparkasse Forchheim findet am Montag, 27. November 2017 statt.
Für den Einbau neuer effizienter Heizsysteme gibt es staatliche Fördergelder. Wer sich für eine Solarthermieanlage, eine Holzpellets- oder Hackschnitzelheizung, einen Stückholzvergaserkessel oder eine Wärmepumpe und damit für Heiztechniken auf Basis erneuerbarer Energien entscheidet, kann dafür Zuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen. Auch für den Einbau einer Öl- oder Gas-Brennwertheizung sowie anderen energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (z. B. Fenstertausch, Dämm-Maßnahmen, usw.) gibt es verschiedene Zuschuss- und zinsverbilligte Darlehensprogramme des Bundes. Beim sog. „Heizungspaket“ des KfW-Programmes „Energieeffizient Sanieren“ beträgt der Zuschuss beispielsweise 15 % der Investitionskosten. Wichtig ist jedoch, dass der Antrag vor Beginn der Bauarbeiten gestellt wird.
Darüber hinaus wird der Austausch alter Heizungen der Baujahre 1988 bis 1992 über das 10.000-Häuser-Programm des Freistaats Bayern mit bis zu 2.000 Euro bezuschusst. Wer seine Heizung aus dem Jahr 1988 demnächst austauschen möchte, sollte sich die Förderung noch heuer reservieren, da ab 2018 diese Zuschüsse voraussichtlich nur noch für Heizanlagen der Jahre 1989 bis 1993 gewährt werden.
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich unverbindlich, neutral und kostenfrei über die Förderprogramme und Antragsmodalitäten durch das Büro Energie und Klima des Landratsamtes Forchheim beraten zu lassen und vereinbaren Sie rechtzeitig, einen individuellen Beratungstermin unter Tel. 09191 86-1025.
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