Förderprogramm „WeGebAU“ der Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg
Kontinuierliche berufliche Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter ist für jeden Arbeitgeber eine wichtige Grundlage, um mit Blick auf den sich ändernden Arbeitsmarkt das erforderliche Fachkräftepotenzial auch für die Zukunft zu sichern. Das Förderprogramm WeGebAU der Agentur für Arbeit soll hier zusätzliche Impulse setzen und insgesamt die Beschäftigungschancen der Arbeitnehmer erhöhen. Darüber hinaus trägt es zur Fachkräftesicherung für die Wirtschaft bei.
Was konkret kann etwa ein Handwerksbetrieb von der Arbeitsagentur erwarten?
Thomas Herbstsommer vom Arbeitgeberservice: „Unternehmen, die Fachkräfte suchen, sollten stets daran denken, dass in den eigenen Mitarbeitern ein hohes Potential zum Facharbeiter steckt. Spezialisierte Vermittler in unserem Arbeitgeberservice analysieren auf Wunsch das Mitarbeiterpotential von kleinen und mittelständischen Betrieben und schauen, inwieweit es beispielsweise unter angelernten Mitarbeitern Qualifizierungsmöglichkeiten gibt. Wir zeigen auf, wie die Unternehmen mittel- und langfristig geeignete Strategien für eine vorausschauende Weiterbildungsplanung entwickeln können. Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht das Sonderprogramm WeGebAU uns auch, den Arbeitgeber bei Qualifizierungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten finanziell unter die Arme zu greifen.“
Wie sieht das konkret aus?
Herbstsommer: „Für die Teilnahme am Kurs und der damit verbundenen Freistellung von der Arbeit erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss. Auch betriebliche Umschulungen können finanziell unterstützt werden, wenn der Arbeitnehmer sein bisheriges Entgelt zur Existenzsicherung weiter erhält. Damit wird die Umschulung für die Unternehmen im Vergleich zu den Kosten einer Berufsausbildung weitgehend kostenneutral.“
Die Fördermöglichkeiten
1. Erlangen von Berufsabschlüssen
Geringqualifizierte Beschäftigte können altersunabhängig gefördert werden, wenn sie
- an Weiterbildungen teilnehmen, die direkt zu einem Berufsabschluss (z.B. Heranführung an Externenprüfung, Umschulungen, etc.) führen.
- sog. berufsanschlussfähigen Teilqualifizierungen (modulare Berufsausbildung) besuchen.
- Die Größe des Unternehmens spielt keine Rolle.
Sollten Weiterbildungskosten bei einem Bildungsträger entstehen, so können wir diese durch die Übernahme der Weiterbildungskosten mit einen Bildungsgutschein vollständig fördern. Arbeitgeber, die Arbeitnehmer für die Teilnahme an einer o.g. Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen, können zudem einen Antrag auf Arbeitsentgeltzuschuss beantragen.
Geringqualifiziert in diesem Sinne ist ein Beschäftigter, der entweder keine Ausbildung hat oder seinem ursprünglich erlernten Beruf seit mehr als vier Jahren entfremdet ist.
2. Förderung von Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Beschäftigte, in Unternehmen bis 250 Mitarbeiter, können wir in Abhängigkeit vom Alter durch Übernahme anteiliger Weiterbildungskosten fördern, wenn die Maßnahme außerhalb des Betriebes durchgeführt wird und der Bildungsträger und die Maßnahme für die Förderung für die Agentur für Arbeit speziell zertifiziert sind.
- Beschäftigte unter 45 Jahren können maximal 50%,
- Beschäftigte über 45 Jahren können maximal 75%
- In Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern 100%
der zertifizierten Weiterbildungskosten durch einen Bildungsgutschein gefördert werden.
Die verbleibenden 50% / bzw. 25% der Weiterbildungskosten, sowie die vollen Lohnkosten (Schulungszeit = Arbeitszeit) trägt der Arbeitgeber.
Herbstsommer: „Wichtig ist, dass Sie rechtzeitig vor Beginn einer Schulungsmaßnahme Kontakt mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner vom Arbeitgeber-Service aufnehmen, in welchem Umfang eine geplante Weiterbildung gefördert werden kann.“
Ihre Ansprechpartner vom Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Bamberg- Coburg:
- Bamberg und Forchheim
Thomas Herbstsommer Tel.: 0951 9128 863
Markus Götz Tel.: 0951 9128 873 - Coburg
Melanie Reißmann Tel.:09561 93 271 - Lichtenfels
Ursula Pechtold-Dehler Tel.: 09571 763 54 - Kronach
Frank Wiesmann Tel.: 09261 6002 28
oder via E-Mail Bamberg-Coburg-.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
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