Offener Brief der Forchheimer CSU-Stadtratsfraktion an OB Kirschstein

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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ich nehme Bezug auf folgende Veröffentlichung, Auszug aus NN vom 21.10. hinsichtlich Bürgerversammlung in Buckenhofen: „Kirschstein könne sich eine Bauverpflichtung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, wie sie auch Ebermannstadt diskutiert, vorstellen. Auch ohne die Flächen von Eigentümern, die nicht an einem Baugebiet mitwirken wollen, soll eine Planung möglich werden. Eine Arbeitsgruppe soll sich mit dem Thema befassen.“

Hinsichtlich Ihres Vorhabens, einen Bauzwang umzusetzen und hierfür mittels einer Arbeitsgruppe Ressourcen zu ver(sch)wenden, halte ich es für sinnvoll – und dies wird ggf. formal beantragt werden – abzuklären, welche diesbezügliche Meinungsbildung und Positionierung im Stadtrat existieren, die Ihnen allerdings bekannt sein dürften und die Ihrerseits insoweit in nicht mehr nachvollziehbarer Weise ignoriert werden.

Viele Kolleginnen und Kollegen unterschiedlicher im Stadtrat vertretener Parteien/Wählergruppierungen haben des Öfteren in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass es zwar auf der Erwerberseite (junge Familien bzgl. der 30 %igen Anteile) eine Bauzwang gab, gibt und weiterhin geben, soll, dies aber als eigentumsfeindlicher Eingriff hinsichtlich der bei den Eigentümern verbleibenden Flächen nicht gewollt wird. Nach meinem Kenntnisstand teilen diese Sichtweise folgende im Stadtrat vertretene Fraktionen/Gruppierungen/Kollegen: CSU, JB, FW, FDP, FBF, REP.

Das Festhalte an Ihrer Sichtweise führt in dieser Hinsicht zu einer letztendlich nicht zielführenden personellen und finanziellen Ressourcenbelastung sowie – was noch gravierender ist – zu einer weiteren erheblichen zeitlichen Verzögerung hinsichtlich der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum!

Auch wenn Sie dies vor einigen Monaten öffentlich (Pressebericht) – im Gegensatz zu Kollegen Otzelberger, Lehnard und mir – nicht so sahen: Wir stehen im interkommunalen Wettbewerb und sollten unsere „Haus-„Aufgaben erledigen.

Deshalb empfehle ich folgende Vorgehensweise, die ggf. mittels eines gesonderten Beschlusses untermauert werden kann und wird:

1. Modifizierung des Baulandmodells hinsichtlich teilweiser planungsbedingter Wertabschöpfung zugunsten der Kommune

  • Weiterentwicklung des Modells, in welchem das Ziel der prozentualen Aufteilungen bzw. die Wertabschöpfung der Kommune per Satzung festgeschrieben wird.
  • Gleichzeitig sollte geregelt werden, dass hinsichtlich der entsprechenden Methoden der Verwaltung relativ freie Hand hinsichtlich Problemlösung und Verhandlungsführung gegeben wird.
  • Die Verwaltung wäre ggf. gehalten, die jeweilig im Sinne dieser Intension entwickelten Sachverhalte in den Gremien (PLUA, STR) vorzustellen.

Diese abstrahierte und gleichwohl Ziel-fokussierte Methodik könnte verhindern, dass wir mittelfristig eine Vielzahl entwickelter Modell-Varianten haben – welche bei einem x-ten Sachverhalt nicht passen und abermaliger Anpassungsbedarf erforderlich wäre.

2. Modifizierung des Baulandmodells hinsichtlich der Vergabe von Flächen

Hier wurden unter Beteiligung auch anderer Fraktionen Überlegungen entwickelt, die zu einer moderaten Anpassung führen könnten und beispielsweise Aspekte wie „Förderung von Menschen mit Behinderung“ berücksichtigen.

Mit einer geringen zeitlichen Vorlaufzeit könnten hier Optimierungsmaßnahmen realisiert werden, die gut wären, auch wenn hinsichtlich des Baulandmodells „der Schuh an dieser Stelle am wenigsten drückt“.

3. Kein Bauzwang für die bei den ursprünglichen Eigentümern verbleibenden Flächen

Ein Bauzwang wird als eigentumsfeindlicher Eingriff abgelehnt. Wäre er eigeführt, würde dieser zu einer deutlich dramatischeren Ablehnung bzw. Nicht-Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer und noch dramatischerem Stillstand führen.

Was dann?

Kommt dann der Vorschlag der Enteignung?

Mit freundlichem Gruß
Udo Schönfelder