Neu: Stiftungsprofessur für das Recht der Familienunternehmen an der Universität Bayreuth
Mit Unterstützung der Stiftung Familienunternehmen wird es an der Universität Bayreuth künftig eine Professur für das Recht der Familienunternehmen geben. Jetzt wurde der entsprechende Vertrag mit der Stiftung unterzeichnet, der dem zuständigen Ministerium zur Genehmigung vorliegt. Die wissenschaftliche Kompetenz im Bereich Familienunternehmen an der Universität Bayreuth wird dadurch weiter gestärkt.
Familienunternehmen sind die vorherrschende Unternehmensform und haben eine enorme volkswirtschaftliche Bedeutung. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag bei der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen sowie zur Ausbildung. Diese Unternehmensform wurde jedoch in der akademischen Forschung und Lehre nicht hinreichend berücksichtigt. Aufgrund der engen Verbindung der Eigentümer untereinander entstehen spezifische Eigenheiten, Dynamiken und Probleme, die sich auf das Unternehmen auswirken können. Die Verbindung dieser beiden Organisationsformen – Familie und Unternehmen – führt zu einzigartigen juristischen Fragestellungen, die noch nicht beantwortet sind. „Es besteht somit erheblicher Forschungsbedarf“, sagt Prof. Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen. „Eine zeitlich befristete Professur für das Recht der Familienunternehmen an der Universität Bayreuth soll diesem Defizit gezielt entgegen wirken.“
„Hier herrschen beste Voraussetzungen dafür“, sagt Prof. Dr. Kay Windthorst, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Rechtsdogmatik und Rechtsdidaktik in Bayreuth und Direktor der Forschungsstelle für Familienunternehmen der Universität Bayreuth (FoFamU). „Die FoFamU besteht bereits seit über sechs Jahren und erforscht die rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen von Familienunternehmen in Deutschland sowie im europäischen und außereuropäischen Ausland. Sie fördert zugleich die interdisziplinäre Zusammenarbeit und den Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis bei Unternehmensrecht und -führung“, erläutert Windthorst. Darüber hinaus ist das Forschungs- und Lehrfeld der neuen Stiftungsprofessur Querschnittsmaterie von Wirtschaft und Recht, für das die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth strukturell besonders geeignet ist. „Schließlich“, so Windthorst, „widmen wir uns auf dem inter- und intradisziplinären Profilfeld Governance and Responsibility fachbereichsübergreifend dem Thema ‚Familienunternehmen und Mittelstand‘“. Universitätspräsident Prof. Dr. Stefan Leible dankt der Stiftung für die Finanzierung und betont: „Der spezifische Charakter der Universität Bayreuth, transdisziplinär zu forschen und zu lehren, Fragen der Zeit zu beantworten und Unternehmenspartnern in der Region und darüber hinaus unterstützend zur Seite zu stehen, all das prädestiniert uns für die Einrichtung einer solchen Professur.“
Die Stiftung Familienunternehmen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele. Zweck der Stiftung ist die Förderung, Information, Bildung und Erziehung sowie der wissenschaftliche Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des Familienunternehmertums in Europa. Ihre wesentlichen Ziele sind die angemessene öffentliche Wahrnehmung der Familienunternehmen, die politische Anerkennung der Interessen der Familienunternehmen und der Erfahrungsaustausch von Unternehmer zu Unternehmer sowie mit Vertretern aus Wissenschaft, Medien und Politik. Die Stiftung Familienunternehmen wird die Professur in den kommenden sechs Jahren kofinanzieren. Nach der anschließenden Evaluierung soll über eine eventuelle weitere Finanzierung entschieden werden.
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